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Land Salzburg fördert erstmals PV-Großanlagen

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Energieressort des Landes die Errichtung von großen Photovoltaik-Anlagen. Auch Bürgerbeteiligungsprojekte werden damit wieder machbar. Die Projekte sind bis Novemer 2016 einzureichen!

In den letzten Jahren wurden die Ökostrom-Einspeisetarife beim Bund deutlich reduziert. Daher waren Photovoltaik-Beteiligungsprojekte nur mehr bedingt möglich, weil die Ertragsaussichten für Bürger nicht gegeben waren. Das Land Salzburg hat nun mit der Förderrichtlinie für "Photovoltiak-Großanlagen" eine neue Möglichkeit eröffnet, PV-Anlagen mit Beteiligung von Privatpersonen als Chance für eine Energiewende von unten zu nutzen. Auch Großanlagen in der Landwirtschaft, auf Vereinsgebäuden oder bei Abfall- und Abwasserbehandlern sind über diese Richtlinie förderbar.

Folgende Anlagen, jeweils bis zu 200 kWp, sind förderbar:

  • PV-Gemeinschaftsanlagen, an denen Privatpersonen Anteile erwerben, mit einer Leistung über 50 kWp. Die Anteile je Privatperson müssen mindestens 0,5 kWp betragen, es müssen zumindest 10 Privatpersonen beteiligt sein.
  • PV-Anlagen für öffentliche Bauwerke, die durch Dritte investiert, betrieben und gewartet werden (z.B. durch Energiegenossenschaften).
  • PV-Anlagen für Abfall- , Abwasserbehandlungs- oder Nahwärmeanlagen.
  • PV-Anlagen bei land- und forstwirtschaftliche Betrieben
  • PV-Anlagen bei Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen

Ein sehr hoher Eigenverbrauch des produzierten Stroms wird erwartet (80 %), gefördert werden max. 0,3 kWp pro MWh Strombedarf im Gebäude. Je nach Größe der Anlage gibt es vordefinierte Obergrenzen für die förderbaren Kosten pro kWp.

Für die Anlagenteile unter 5 kWp bzw. unter 30 kWp (bei Landwirtschaft) kann zusätzlich auch eine Bundesförderung (Klima- und Energiefonds) genutzt werden. Sonstige Kombinationen mit Investitionsförderungen sind nicht zulässig (z.B. GAF). Wer einen OeMAG-Einspeisetarif zugesprochen erhält, kann ohne Investitionsförderung den Sockelbetrag für Projektentwicklung in Anspruch nehmen, in diesem Fall ist auch die Höhe des Eigenverbrauchs nicht relevant.

Förderhöhe:

  • Sockelbetrag von EUR 5.000,-; bei Bürgerbeteiligungsanlagen oder Drittinvestitionen auf öffentl. Gebäuden zusätzl. EUR 2.500,-
  • Zuschuss in Höhe von 20 % der Netto–Investitionskosten inkl. Planungskosten, bis zu einer max. geförderten Leistung von 200 kWp (Anlage kann auch größer sein)
  • Gesamt-Förderquote max. 40 %

Einzureichen ist der Förderantrag bis 30. Nov. 2016, Abrechnungszeitraum innerhalb von 12 Monaten.

Weitere Information über die Förderstelle des Landes Salzburg (Abt. 4/04 Energiewirtschaft und -beratung).