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e5-Salzburg

e5-Service: Kommunale Gebäude und Anlagen

Erstberatung und Begleitung:
"Energie-Check Gemeindegebäude"

e5-Gemeinden erhalten auf Wunsch genaue Analysen zu den Energie-Kennzahlen der kommunalen Gebäude. Diese enthalten folgende Auswertungen:

Effizienz-Check: Kennwerte beim Verbrauch (kWh/m2), im Vergleich mit den Standards der besten Kommunalgebäude in Österreich

Verbrauchs-Check: absolute Verbrauchs- bzw. Ertragswerte der kommunalen Gebäude (Wärme, Strom und Wasser), Aufschlüsselung der eingesetzten Energieträger

Solar-Check: Analyse der Flächen mit Solarpotenzial auf kommunalen Dächern (PV, Solarthermie), bei Photovoltaik: Möglichkeiten für Eigenverbrauch, Abschätzung Autarkiegrad

Übersicht zum Gebäude-Check

Gebäudedeklartion: klima:aktiv Standard

Im Rahmen der Programmlinie "klima:aktiv Bauen und Sanieren" bietet das SIR ein umfassendes Beratungspaket für die Entwicklung und Umsetzung energieeffizienter Gemeindegebäude an.

Kontakt: Mag.a Margit Radermacher, Tel. 0662/623455-25; e-mail: margit.radermacher@salzburg.gv.at

Logo klimaaktiv; Bild: BMLFUW

Erstberatung zu Möglichkeiten der Gebäudedeklaration:
kostenlos; Beratungsumfang ca. 4 Stunden

Begleitende Beratung "Planungsprozess":
Förderumfang 30% des Beratungshonorars, max. EUR 3.000,-; vorausgesetzt wird Planungsdeklaration des Projekts als klima:aktiv Gebäude

  • Qualitative Beurteilung des Entwurfs inkl. Bauteile und Gewerke
  • Gebäudesimulation, Verbesserungsvorschläge, Lebenszykluskosten
  • Beratung zu ökologischen Baustoffen

Weitere Grundlage: Online-Leitfaden für energieeffiziente Gemeindegebäude - Anleitung für einen umfassenden Planungsprozess.

Förderungen für Gemeindegebäude - Energieeffizienz und Erneuerbare Energie

 

Kommunales Investitionsprogramm 2023: Den Gemeinden stellt der Bund Investitionsmittel für die Errichtung oder Sanierung von kommunalen Gebäuden sowie für erneuerbare Energieanlagen (Heizung, PV-Stromerzeugung) zur Verfügung. Einreichung der Projekte bis 31.12.2024.

Information

 

Sanierung, Energieeinsparung
Förderstelle -
Förderprogramm
Maßnahmen  Anmerkung
Gemeindeaus-
gleichsfonds (GAF)
Neubau und Sanierung                   
Gemeindegebäude

Zuschlagspunkte, nach Energieeffizienz, CO2-Emissionen und ökologischer Baustoffwahl, bis max. 9%-Punkte zusätzlich zum Basis-GAF-Fördersatz

GAF-Richtlinie 2024

 

Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden Neuerrichtung von Gemeindegebäuden (ausgen. Wohngebäude) 

Förderpauschale pro m2 Nutzfläche, bei Unterschreitung eines Wärmeverbrauchs-Richtwerts + Zuschläge.

Mind. 12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF

Info-Blatt

Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden Thermische Sanierung kommunaler Gebäude (ausgen. Wohngebäude), inkl. Fassaden- oder Dachbegrünung

Mind. 20%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF

Info-Blatt

Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung, Wärmerückgewinnung

Mind. 12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04)

Info-Blatt

Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden Energieeinsparung bei Beleuchtung im Innenbereich durch Umstellung auf LED (< 20 kW Leistung)

Mind. 12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich,  z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04)

Info-Blatt

Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden

LED-Umstellung für Innenbeleuchtung (ab 20 kW), Straßenbeleuchtung,
Sportstätten
Pauschalförderung pro Lichtpunkt, bei Innenbleuchtung pro kW Anschlusswert

Info-Blatt
Klima- und Energiefonds: Mustersanierung Umfassende Sanierung von Gebäuden, ergänzende Energiemaßnahmen (z.B. PV-Anlagen)

hoher Sanierungs-standard erforderlich (60% unter OIB-Vorgaben); Einreichung bis 13.09.2024, davor verpflichtende Vorprüfung durch Beratungsstelle

Information

Umstieg auf Erneuerbare Energie
Förderstelle -
Förderprogramm 
Maßnahme Anmerkung 
Energieressort Land Salzburg PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden, für nicht-private Einreicher Abgestufte Förderpauschalen nach Leistung, einzureichen vor Umsetzung.

Kombination mit der Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss) bei Anlagen bis 100 kWp zulässig

Information für Gemeinden

Bund: OeMAG

PV-Anlagen bis zu 35 kWp und Speicher: keine Umsatzsteuer für Anlagen auf Gemeindegebäuden

PV-Anlagen (> 35 kWp) und Speicher: Investitionszuschüsse nach EAG

Investitionszuschuss: Abgestufte Förderung nach Anlagenleistung; Details für Fördercalls 2024 in Vorbereitung

Information (EAG-Abwicklungsstelle): Richtlinien, Termine Fördercalls

Information (PV-Austria)

Energieressort Land Salzburg

 

Austausch von fossilen Heizsystemen - Umstieg auf Holzheizung (Pellets), Wärmepumpe oder Fernwärme-Anschluss

Ölkessel-Raus-Bonus für e5-Gemeinden

Voraussetzung: Ausschöpfung sonstiger Förderungen von Bund und Land Salzburg (GAF).

Bundesförderung (KPC):
< 100 kW: Information
> 100 kW: Information

Antrag nach Umsetzung, bis 31.12.2024