e5-Service: Kommunale Gebäude und Anlagen
Erstberatung und Begleitung:
"Energieeffiziente Gemeindegebäude"
Bei der Errichtung oder Sanierung von kommunalen Gebäuden sind Qualitätskriterien anzusetzen, die zu geringem Energiebedarf, 100 % erneuerbarer Energie für Wärme und Strom, auch zu niedrigen Betriebskosten und hoher Nutzungsqualität führen. Insbesondere zur Vorbereitung eines Architekturwettberbs, meistens auch bereits im Vorfeld für die Grundsatzentscheidung in den politischen Gremien, ist ein Kriterienkatalog hilfreich. Dafür stehen die e5-Betreuer exklusiv und kostenlos zur Verfügung.
Grundlage: Online-Leitfaden für energieeffiziente Gemeindegebäude
Weitergehende Fachberatung und Gebäudezertifizierung erfolgt über das Bundesprogramm klimaaktiv bauen und sanieren
Gebäudedeklartion: klima:aktiv Standard
Im Rahmen der Programmlinie "klima:aktiv Bauen und Sanieren" bietet das SIR ein umfassendes Beratungspaket für die Entwicklung und Umsetzung energieeffizienter Gemeindegebäude an.
Kontakt: Mag.a Margit Radermacher, Tel. 0662/623455-25; e-mail: margit.radermacher@salzburg.gv.at
Erstberatung zu Möglichkeiten der Gebäudedeklaration:
kostenlos; Beratungsumfang ca. 4 Stunden
- Qualitätskriterien für den klima:aktiv Gebäudestandard
- Grundlagen für Ausschreibungstexte, Wettbewerbe
Begleitende Beratung "Planungsprozess":
Förderumfang 30% des Beratungshonorars, max. EUR 3.000,-; vorausgesetzt wird Planungsdeklaration des Projekts als klima:aktiv Gebäude
- Qualitative Beurteilung des Entwurfs inkl. Bauteile und Gewerke
- Gebäudesimulation, Verbesserungsvorschläge, Lebenszykluskosten
- Beratung zu ökologischen Baustoffen
Kommunales Investitionsprogramm 2023: Den Gemeinden stellt der Bund Investitionsmittel für die Errichtung oder Sanierung von kommunalen Gebäuden sowie für erneuerbare Energieanlagen (Heizung, PV-Stromerzeugung) zur Verfügung. Einreichung der Projekte bis 31.12.2024.
Sanierung, Energieeinsparung
Förderstelle - Förderprogramm |
Maßnahmen | Anmerkung |
Gemeindeaus- gleichsfonds (GAF) |
Neubau und Sanierung Gemeindegebäude |
Zuschlagspunkte, nach Energieeffizienz, CO2-Emissionen und ökologischer Baustoffwahl, bis max. 9%-Punkte zusätzlich zum Basis-GAF-Fördersatz |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Neuerrichtung von Gemeindegebäuden (ausgen. Wohngebäude) |
Förderpauschale pro m2 Nutzfläche, bei Unterschreitung eines Wärmeverbrauchs-Richtwerts + Zuschläge. Mind. 12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Sanierung kommunaler Gebäude (ausgen. Wohngebäude), inkl. Fassaden- oder Dachbegrünung |
Mind. 20%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung, Wärmerückgewinnung |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04) |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Energieeinsparung bei Beleuchtung im Innenbereich durch Umstellung auf LED (< 20 kW Leistung) |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04) |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden |
LED-Umstellung für Innenbeleuchtung (ab 20 kW), Straßenbeleuchtung, Sportstätten |
Pauschalförderung pro Lichtpunkt, bei Innenbleuchtung pro kW Anschlusswert Info-Blatt |
Klima- und Energiefonds: Mustersanierung | Umfassende Sanierung von Gebäuden, ergänzende Energiemaßnahmen (z.B. PV-Anlagen) |
hoher Sanierungs-standard erforderlich (60% unter OIB-Vorgaben); Einreichung bis 24.02.2023, davor verpflichtende Vorprüfung durch Beratungsstelle |
Umstieg auf Erneuerbare Energie
Förderstelle - Förderprogramm |
Maßnahme | Anmerkung |
Gemeindeaus-gleichsfonds (GAF) | Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden |
15%-Investitions-förderung, Einreichung bis Ende April des jeweiligen Jahres |
OeMAG | Photovoltaik-Anlagen und Speicher, Investitionszuschüsse nach EAG |
Abgestufte Förderung für Aufdachanlagen und freistehende Anlagen bis 1.000 kWp, mit Zu- und Abschlägen Information (EAG-Abwicklungsstelle): Richtlinien, Termine Fördercalls |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden
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Gemeindegebäude in e5-Gemeinden: Ersatz von fossilen Heizsystemen - Umstieg auf Holzheizung (Pellets), Wärmepumpe oder Fernwärme-Anschluss |
Ölkessel-Raus-Bonus für e5-Gemeinden Voraussetzung: Ausschöpfung sonstiger Förderungen von Bund und Land Salzburg (GAF). Bundesförderung: Antrag nach Umsetzung, bis 31.12.2023 |
Klima- und Energiefonds: Modellregionen (KEM) | Photovoltaik-Anlagen und Speicher auf öffentlichen Gebäuden, für kommunale Notfall-Resilienzsysteme |
für Projekte in Modellregionen; bis zu 35 % der umweltrelevaten Mehrinvestitionskosten |