e5-Service: Kommunale Gebäude und Anlagen
Erstberatung und Begleitung:
"Energie-Check Gemeindegebäude"
e5-Gemeinden erhalten auf Wunsch genaue Analysen zu den Energie-Kennzahlen der kommunalen Gebäude. Diese enthalten folgende Auswertungen:
Effizienz-Check: Kennwerte beim Verbrauch (kWh/m2), im Vergleich mit den Standards der besten Kommunalgebäude in Österreich
Verbrauchs-Check: absolute Verbrauchs- bzw. Ertragswerte der kommunalen Gebäude (Wärme, Strom und Wasser), Aufschlüsselung der eingesetzten Energieträger
Solar-Check: Analyse der Flächen mit Solarpotenzial auf kommunalen Dächern (PV, Solarthermie), bei Photovoltaik: Möglichkeiten für Eigenverbrauch, Abschätzung Autarkiegrad
Gebäudedeklartion: klima:aktiv Standard
Im Rahmen der Programmlinie "klima:aktiv Bauen und Sanieren" bietet das SIR ein umfassendes Beratungspaket für die Entwicklung und Umsetzung energieeffizienter Gemeindegebäude an.
Kontakt: Mag.a Margit Radermacher, Tel. 0662/623455-25; e-mail: margit.radermacher@salzburg.gv.at
Erstberatung zu Möglichkeiten der Gebäudedeklaration:
kostenlos; Beratungsumfang ca. 4 Stunden
- Qualitätskriterien für den klima:aktiv Gebäudestandard
- Grundlagen für Ausschreibungstexte, Wettbewerbe
Begleitende Beratung "Planungsprozess":
Förderumfang 30% des Beratungshonorars, max. EUR 3.000,-; vorausgesetzt wird Planungsdeklaration des Projekts als klima:aktiv Gebäude
- Qualitative Beurteilung des Entwurfs inkl. Bauteile und Gewerke
- Gebäudesimulation, Verbesserungsvorschläge, Lebenszykluskosten
- Beratung zu ökologischen Baustoffen
Weitere Grundlage: Online-Leitfaden für energieeffiziente Gemeindegebäude - Anleitung für einen umfassenden Planungsprozess.
Kommunales Investitionsprogramm 2023: Den Gemeinden stellt der Bund Investitionsmittel für die Errichtung oder Sanierung von kommunalen Gebäuden sowie für erneuerbare Energieanlagen (Heizung, PV-Stromerzeugung) zur Verfügung. Einreichung der Projekte bis 31.12.2024.
Sanierung, Energieeinsparung
Förderstelle - Förderprogramm |
Maßnahmen | Anmerkung |
Gemeindeaus- gleichsfonds (GAF) |
Neubau und Sanierung Gemeindegebäude |
Zuschlagspunkte, nach Energieeffizienz, CO2-Emissionen und ökologischer Baustoffwahl, bis max. 9%-Punkte zusätzlich zum Basis-GAF-Fördersatz
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Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Neuerrichtung von Gemeindegebäuden (ausgen. Wohngebäude) |
Förderpauschale pro m2 Nutzfläche, bei Unterschreitung eines Wärmeverbrauchs-Richtwerts + Zuschläge. Mind. 12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Sanierung kommunaler Gebäude (ausgen. Wohngebäude), inkl. Fassaden- oder Dachbegrünung |
Mind. 20%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung, Wärmerückgewinnung |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04) |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Energieeinsparung bei Beleuchtung im Innenbereich durch Umstellung auf LED (< 20 kW Leistung) |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04) |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden |
LED-Umstellung für Innenbeleuchtung (ab 20 kW), Straßenbeleuchtung, Sportstätten |
Pauschalförderung pro Lichtpunkt, bei Innenbleuchtung pro kW Anschlusswert Info-Blatt |
Klima- und Energiefonds: Mustersanierung | Umfassende Sanierung von Gebäuden, ergänzende Energiemaßnahmen (z.B. PV-Anlagen) |
hoher Sanierungs-standard erforderlich (60% unter OIB-Vorgaben); Einreichung bis 29.02.2024, davor verpflichtende Vorprüfung durch Beratungsstelle |
Umstieg auf Erneuerbare Energie
Förderstelle - Förderprogramm |
Maßnahme | Anmerkung |
Gemeindeaus-gleichsfonds (GAF) | Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden |
15%-Investitions-förderung, Einreichung bis Ende April des jeweiligen Jahres |
OeMAG | Photovoltaik-Anlagen und Speicher, Investitionszuschüsse nach EAG |
Abgestufte Förderung für Aufdachanlagen und freistehende Anlagen bis 1.000 kWp, mit Zu- und Abschlägen Information (EAG-Abwicklungsstelle): Richtlinien, Termine Fördercalls |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden
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Gemeindegebäude in e5-Gemeinden: Ersatz von fossilen Heizsystemen - Umstieg auf Holzheizung (Pellets), Wärmepumpe oder Fernwärme-Anschluss |
Ölkessel-Raus-Bonus für e5-Gemeinden Voraussetzung: Ausschöpfung sonstiger Förderungen von Bund und Land Salzburg (GAF). Bundesförderung: Antrag nach Umsetzung, bis 31.12.2023 |