e5-Service: Kommunale Gebäude und Anlagen
Erstberatung und Begleitung:
"Energieeffiziente Gemeindegebäude"
Bei der Errichtung oder Sanierung von kommunalen Gebäuden sind Qualitätskriterien anzusetzen, die zu geringem Energiebedarf, 100 % erneuerbarer Energie für Wärme und Strom, auch zu niedrigen Betriebskosten und hoher Nutzungsqualität führen. Insbesondere zur Vorbereitung eines Architekturwettberbs, meistens auch bereits im Vorfeld für die Grundsatzentscheidung in den politischen Gremien, ist ein Kriterienkatalog hilfreich. Dafür stehen die e5-Betreuer exklusiv und kostenlos zur Verfügung.
Grundlage: Online-Leitfaden für energieeffiziente Gemeindegebäude
Weitergehende Fachberatung und Gebäudezertifizierung erfolgt über das Bundesprogramm klimaaktiv bauen und sanieren
Gebäudedeklartion: klima:aktiv Standard
Im Rahmen der Programmlinie "klima:aktiv Bauen und Sanieren" bietet das SIR ein umfassendes Beratungspaket für die Entwicklung und Umsetzung energieeffizienter Gemeindegebäude an.
Kontakt: DI (FH) Patrick Lüftenegger, Tel. 0662/623455-19; e-mail: patrick.lueftenegger@salzburg.gv.at
Erstberatung zu Möglichkeiten der Gebäudedeklaration:
kostenlos; Beratungsumfang ca. 4 Stunden
- Qualitätskriterien für den klima:aktiv Gebäudestandard
- Grundlagen für Ausschreibungstexte, Wettbewerbe
Begleitende Beratung "Planungsprozess":
Förderumfang 30% des Beratungshonorars, max. EUR 3.000,-; vorausgesetzt wird Planungsdeklaration des Projekts als klima:aktiv Gebäude
- Qualitative Beurteilung des Entwurfs inkl. Bauteile und Gewerke
- Gebäudesimulation, Verbesserungsvorschläge, Lebenszykluskosten
- Beratung zu ökologischen Baustoffen
Begleitende Beratung "Bauprozess":
Förderumfang 30% des Beratungshonorars, max. EUR 3.000,-; vorausgesetzt wird Ausführungsdeklaration des Projekts als klima:aktiv Gebäude
- Qualitätssicherung in der Ausführungsphase
Begleitende Beratung für den "Gebäudebetrieb":
Förderumfang 30% des Beratungshonorars, max. EUR 3.000,-; vorausgesetzt wird abgeschlossene Deklaration des klima:aktiv Gebäudes "in der Nutzung"
- systematischer Vergleich zwischen errechneten Bedarfs- und realen Verbrauchsdaten
- Anaylse des Mehrverbrauchs inkl. Detailmessungen
Kommunales Investitionsprogramm 2020: Gefördert werden vom Bund u.a. Investitionen in die Sanierung sowie Errichtung erneuerbarer Energieanlagen (Heizung, Stromerzeugung) in Gemeinden. Im Speziellen wird der Neubau von kommunalen Gebäuden gefördert, die hohe Qualitätskriterien bei Energie und Baustoffen aufweisen (klimaaktiv Standard in Silber). Einreichung für Projekte mit Baubeginn bis 31.12.2021.
Sanierung, Energieeinsparung
Förderstelle - Förderprogramm |
Maßnahmen | Anmerkung |
Gemeindeaus- gleichsfonds (GAF) |
Neubau und Sanierung Gemeindegebäude |
Zuschlagspunkte, nach Energieeffizienz, CO2-Emissionen und ökologischer Baustoffwahl, bis max. 9%-Punkte zusätzlich zum Basis-GAF-Fördersatz |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Neuerrichtung von Gemeindegebäuden (ausgen. Wohngebäude) |
Förderung der Mehrkosten im Vergleich zu einem Gebäude nach OIB-Standard, für Dämmung, Fenster/Türen, Sonnenschutz 12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Sanierung kommunaler Gebäude (ausgen. Wohngebäude) |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus GAF |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Optimierung von Heizungen in Bestandsgebäuden mit mindestens 10% Energieeinsparung, Wärmerückgewinnung |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04) |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden | Energieeinsparung bei Beleuchtung im Innenbereich durch Umstellung auf LED |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04) |
Umweltförderung Inland (UFI) - Teilbereich Gemeinden |
Einsparung bei Innenbeleuchtung durch Vorschaltgeräte oder Regelung Einsparung bei Straßenbeleuchtung, z.B. durch Umstellung auf LED |
12%-Landes-beteiligung an Finanzierung erforderlich, z.B. aus dem GAF oder über das Energieressort (Abt. 4/04) |
Klima- und Energiefonds: Mustersanierung | Umfassende Sanierung von Gebäuden, ergänzende Energiemaßnahmen (z.B. PV-Anlagen) |
hoher Sanierungs-standard erforderlich (60% unter OIB-Vorgaben); Einreichung bis 26.02.2021 |
Umstieg auf Erneuerbare Energie
Förderstelle - Förderprogramm |
Maßnahme | Anmerkung |
Gemeindeaus-gleichsfonds (GAF) | Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden |
15%-Investitions-förderung, Einreichung bis Ende April des jeweiligen Jahres |
Energieressort Land Salzburg | Photovoltaik-Großanlagen |
PV-Anlagen auf öffentl. Bauwerken, wenn sie durch Dritte investiert, betrieben und gewartet werden; u.a. PV-Gemeinschaftsanlangen Förderung über Sockelbetrag und 20% d. Investkosten |
Klima- und Energiefonds | Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden | Abgestufte Förderung bis 50 kWp, Bonus für gebäudeintegrierte Anlangen
2-stufige Einreichung (Registrierung, Antrag nach Errichtung), bis Ende Dezember 2022 |
Energieressort Land Salzburg | Photovoltaik-Anlagen zur Eigenversorgung von privaten Wohngebäuden |
Förderung für max. 3 kWp, techn. Qualitätsstandards sind einzuhalten |
Energieressort Land Salzburg | Biomasse-Anlagen Solarthermische Anlagen Wärmepumpen Anschluss an Biomasse-Nahwärme für private Wohngebäude |
Kombination mit Förderungen des Bundes (z.B. Sanierungsscheck) sowie der Gemeinden möglich |
Eneuerbare Wärme in Gemeinde-gebäuden: Ersatz von fossilen Heizsystemen - Umstieg auf Holzheizungen (Pellets), Wärmepumpe oder Fernwärme-Anschluss |
Ölkessel-Raus-Bonus für e5-Gemeinden setzt voraus: Bundesförderung: + Landesförderung: 100% Zuschlag über "Impuls-Förderprogramm Klimaschutz Land Salzburg": Information |
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Einbau thermischer Solaranlagen in Gemeindegebäuden (< 100 m2) |
12%-Landesbeteiligung an den Kosten erforderlich; Alternativ: Verwendung von KIP-Mitteln (Kommunales Investitionsprogramm) 100% Zuschlag auf Bundesförderung über "Impuls-Förderprogramm Klimaschutz Land Salzburg" (seit 1.7.2020) |
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Klima- und Energiefonds: Modellregionen (KEM) | Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden |
für Projekte in Modellregionen; bis zu 1.000 kWp pro Anlage; Einreichung erfolgt mit Unterstützung der Modellregionsmanager; Einreichtermin: 26.02.2021 |
Klima- und Energiefonds: Modellregionen (KEM) | Heizungsumstellung: Biomasse, Solarthermie; E-Ladeinfrastruktur |
für Projekte in Modellregionen; Einreichung erfolgt mit Unterstützung der Modellregionsmanager; Einreichtermin: 26.02.2021 |