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Thema 5 "Energie und Versorgung"

Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger gelten als Grundprinzip für nachhaltiges Bauen. Der Planungsprozess läuft auf ein Null- oder Plusenergiehaus hinaus, das zumindest jene Energiemenge erzeugt, die für die Nutzung im Gebäude benötigt wird. Dafür ist eine luftdichte und optimal gedämmte Gebäudehülle Grundvoraussetzung. Ein schlankes, effizientes und benutzerfreundliches Haustechnikkonzept muss eine hohe Nutzungsqualität bei möglichst geringem Betriebsaufwand gewährleisten.

5.1 Optimierte Gebäudehülle

Eine luftdichte, wärmebrückenfreie und optimal gedämmte thermische Hülle ist Grundvoraussetzung für ein energieeffizientes Gebäude. Daraus leitet sich in der Folge der Heizwärmebedarf, aber auch die bauphysikalische Qualität des Bauwerks ab.
Hinweis: Die Qualitätssicherung zur Luftdichtheit sollte nicht erst im bezugsfertigen Gebäude durchgeführt werden, sondern bereits dann, wenn die dichte Ebene (Putz bis Rohbetondecke, Dampfbremse) hergestellt ist bzw. vor Einbringung des Estrichs, um Undichtheiten an den Wandanschlüssen korrigieren zu können.

Wärmebrückenoptimierung - Nachweis Mindest-Anforderungswerte sind im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflegeheim,...) definiert.
Luftdichtheit - Nachweis

Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 1.1): Luftwechselrate max. 1,5 pro Stunde (bei n50), bei Lüftungsanlagen max. 1,0 pro Stunde (Zielwert: 0,6 pro Stunde). Nachweis bei Gebäuden > 2.000 m2 BGF über Blower-Door-Test nach ÖNORM EM 13829.

Mindest-Anforderungswerte sind auch im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflegeheim,...) definiert.

LEK-Wert

Der LEK-Wert(T) - Transmissionswert - ist eine dimensionslose Kennzahl für die thermische Qualität der Außenhülle eines Gebäudes, unter Bedachtnahme der Geometrie. Das Salzburger Baurecht (Bautechnikverordnung), die Salzburger Wohnbauförderung sowie der Gemeindeausgleichsfonds (GAF) berücksichtigen diesen Kennwert als Maßzahl für die Einstufung der Gebäudequalität.

Salzburger Bautechnik-Verordnung Energie (BTV-E, § 2 Abs 2 und 3):
"Neubauten": LEK(T) max. 24, der Wert wird ab dem Jahr 2019 auf 22 reduziert. Die Salzburger Wohnbauförderung 2015 fordert bei Neubauten einen Maximalwert LEK(T) 20 ein.
"Energieeffiziente Bestandsgebäude" (Sanierungen): LEK-Wert(T) max. 28, der Wert wird ab dem Jahr 2019 auf 26 reduziert.

5.2 Energiekennwerte

Energiekennwerte beschreiben die Umsetzung der bereits zu Beginn des Planungsprozesses festge-legten Energieziele zum Gebäude. Sie bilden den Einsatz von Energie für Heizung und Warmwasser-bereitung eines Gebäudes im Detail ab. In einzelnen Kennwerten werden zusätzlich auch die Anla-genverluste, der haustechnische Aufwand für Kühlung und Beleuchtung oder auch die energetischen Erfordernisse der Geräteausstattung berücksichtigt. Zur Entscheidungsfindung wird immer öfter der CO2-Emissionswert aller Energieflüsse herangezogen – dieses Kriterium wird in den bautechnischen Vorgaben und Fördersystemen in Zukunft an Gewicht gewinnen.

In den baurechtlichen Vorgaben und Förderprogrammen für öffentliche Gebäude, immer stärker aber auch bei Immobilienbewertungen und Gebäudezertifizierungen, haben Energiekennwerte großes Gewicht. Die EU-Gebäuderichtlinie legt fest, dass ab Ende des Jahres 2018 neue öffentliche Gebäude als „Beinahe-Null-Energie-Gebäude“ zu errichten sind.

Heizwärmebedarf (HWB)

Der Heizwärmebedarf (HWB) beschreibt die Wärmemenge, die pro Heizperiode benötigt wird, um das Gebäude an einem bestimmten Standort auf 20° C zu halten. Passive solare Gewinne sowie benutzerabhängige „innere Gewinne“ sind berücksichtigt. Die Berechnungsmethode ist in der Ö-Norm B 8110-6 definiert. Die OIB-Richtlinie 6, Stand März 2015, legt einen Maximalwert für Nicht-Wohngebäude fest, in Abhängigkeit von der Gebäudegeometrie und referenziert pro m3 beheiztem Bruttovolumen.

Darunter liegende Mindest-Anforderungswerte sind im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog  (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflegeheim,...) definiert.

Heizenergiebedarf (HEB)

Der Heizenergiebedarf umfasst - zusätzlich zum Heizwärme-bedarf – den Energiebedarf für die Warmwasserbereitung sowie Anlagenverluste und Hilfsenergie. Berücksichtigt wer-den auch allfällige Gewinne aus einer Solaranlage oder aus einer technischen Wärmerückführung.

Mindest-Anforderungswerte sind in Österreich nicht definiert. Die Berechnungsmethode ist in der Ö-Norm H 5066, Ausgabe März 2011, festgelegt.

Endenergiebedarf (EEB)
Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fg)

Der Endenergiebedarf bei Nicht-Wohngebäuden umfasst neben dem Heizenergiebedarf auch den Energieaufwand für Kühlung und Lüftung sowie den Strombedarf für Beleuchtung und Büroausstattung. Gewinne aus einer Photovoltaikanlage, die für die Eigenversorgung eingesetzt wird, werden gegengerechnet.

Der „Gesamtenergieeffizienz-Faktor“ (fg) ist der Quotient zwischen dem tatsächlichen Endenergiebedarf und einem Referenzwert mit Mindestausstattung; Werte

Die Berechnungsmethode ist im „OIB-Leitfaden Energetisches Verhalten von Gebäuden“ (Stand März 2015) definiert.

Primärenergiebedarf (PE)

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt den Aufwand, der für Gewinnung und Transport der eingesetzten Energieträger erforderlich ist, inkl. die Erzeugungs- und Verteilungsverluste für elektrische Energie, die für den Betrieb des Gebäudes erforderlich ist.

Über sog. „Primärenergiefaktoren“, festgelegt in der OIB-Richtlinie 6 (Stand März 2015, Kap. 8, Seite 10) wird der Endenergiebedarf umgerechnet, das Ergebnis auf m2 Bruttogeschoßfläche referenziert. Zwischen "erneuerbarem" und "nicht-erneuerbarem" Primärenergiebedarf" kann unterschieden werden.

Bundesland Salzburg: Die Bautechnik-Verordnung-Energie (BTV-E 2014, § 2 Abs 2 und 3) legt einen Maximalwert über eine sog. LEK-Linie „Primärenergie“ LEK(P) fest, abgeleitet vom Heizenergiebedarf. Der Wert wird über die nächsten sechs Jahre nach unten reduziert. Die Salzburger Wohnbauförderung 2015 fordert bereits jetzt den Maximalwert der BTV-E des Jahres 2021 ein.

Mindest-Anforderungswerte für den Gesamt-Primärenergiebedarf pro m2 sind auch im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog  (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflegeheim,...) definiert.

CO2-Emissionen  

Die CO2-Emissionen, die durch den Energieeinsatz im Gebäude entstehen, werden auf Basis des Endenergiebedarfs über Umrechnungsfaktoren berechnet. Diese sind in der OIB-Richtlinie 6, Stand März 2015, festgelegt (Kap. 8, Seite 10).

Bundesland Salzburg: Die Bautechnik-Verordnung-Energie (BTV-E 2014 BTV-E 2014, § 2 Abs 2 und 3) legt einen Maximalwert über eine sog. LEK-Linie „CO2-Emissionen“ LEK (CO2) fest, abgeleitet vom Heizenergiebedarf. Der Wert wird über die nächsten sechs Jahre nach unten reduziert. Die Salzburger Wohnbauförderung 2015 fordert bereits jetzt den Maximalwert der BTV-E des Jahres 2021 ein.

Mindest-Anforderungswerte für CO2-Emissionen pro m2 Bruttogeschoßfläche sind auch im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog  (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflege-heim,...) definiert.

5.3 Haustechnik

Heizsystem, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung stellen die wesentlichen Komponenten für den Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes dar. Die Planung und technische Auslegung der Hei-zungs- und Warmwasserversorgung sind von zentraler Bedeutung für eine hohe Gesamt-Energieeffizienz. Ein wichtiger Beitrag liegt in der Nutzung der solarthermischen Potenziale sowie von interner Abwärme, die bspw. für die Vortemperierung bei Lüftungsanlagen eingesetzt wird. Ob zentrale oder dezentrale Systeme die energieeffizientere Lösung darstellen hängt von der Größe des G-bäudekomplexes und der jeweiligen Nutzung ab; diese Frage muss immer situationsabhängig ent-schieden werden. Bei der Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes sind auch die Beleuchtungssysteme und die Geräteausstattung mit zu berücksichtigen.

Wärmeverteilung (Heizung, Warmwasser)

Qualitätslinien für Heizungsanlagen, inkl. Ausschreibungstexte und Checklisten zur Abnahme (klima:aktiv Merkblatt)

Qualitätslinien für die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen haustechnischer Anlagen nach Ö-Norm H 5155, Ausgabe Sept. 2013 (klima:aktiv Merkblatt);)

Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 2.4, Pkt. 2.5): Wärmeverteilung, Warmwasserbereitung

Energiebereitstellung, Dimensionierung

Qualitätslinien für Heizungsanlagen inkl. Ausschreibungstexte und Checklisten zur Abnahme (klima:aktiv Merkblatt)

Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt 2.3.1)

Thermische Solaranlage

Qualitätskriterien für thermische Solaranlagen:
Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 2.3.5)

Qualitätslinie Solarwärme

Wärmepumpe

Qualitätslinien für Wärmepumpen, inkl. Ausschreibungstexte und Checklisten zur Abnahme (klima:aktiv Merkblatt):

Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 2.3.4)

Holzheizung

Qualitätskriterium für Holzheizungen:

Umweltzeichen Richtlinie UZ37, Ausgabe Jänner 2015

Wasserverbrauch

Sorgfältige Bedarfsermittlung für Nicht-Wohngebäude: Berücksichtigung der gebäudespezifischen Anforderungen, Auslegung nach maximalen Nutzungsanforderungen und Belegungszahlen (z.B. bei Sportanlagen).

Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt 1.4.1)

Energieeffiziente Komfortlüftung

Büro- und Dienstleistungsgebäude sollten über eines der folgenden Lüftungssysteme verfügen:
1) Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung mit techn. Mindestanforderungen (Leistungsaufnahme, Wärmebereitstellungsgrad)  ODER
2) Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Möglichkeit der natürli-chen Belüftung; inkl. Steuerung nach Temperatur, Luftgüte, Feuchte und/oder Belegung sowie automatisierter Nachtkühlung.

Mindest-Anforderungswerte sind im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog  (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflegeheim,...) definiert.

Qualitätslinien für Komfortlüftungen, inkl. Ausschreibungstexte und Checklisten zur Abnahme (klima:aktiv Merkblatt)

Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 2.2)

Sonstige Kriterien zur techn. Auslegung einer Lüftungsanlage: Ziel ist die Optimierung der Raumluftqualität.

Energieeffiziente Beleuchtung  

Zur Verbesserung der Energieeffizienz der Beleuchtungssysteme stehen unter-schiedliche Zugänge zur Verfügung. Die wichtigsten Rahmenbedingungen wer-den über die richtige Lichtplanung und das Beleuchtungsmanagement im Betrieb bestimmt (Tageslichtsteuerung, Platzierung der Leuchten, Bewegungsmelder, etc.). Energieeffiziente Leuchtmittel (LED-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen) sind dann oft der letzte entscheidende Schritt für Energieeinsparungen.

Energieeffiziente Beleuchtungssysteme – klima:aktiv Leitfaden für Betriebe und Gemeinden

5.4 Energiegewinnung am Gebäude

Für „Beinahe-Null-Energiehäuser“ (Nearly-zero emission buildings) lt. EU-Gebäuderichtlinie sind Energiekonzepte erforderlich, die das Gebäude auch als Standort für Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen nützen. Diese sichert eine hohe Abdeckung des Eigenbedarfs für Strom und Wärme.

Im Mittelpunkt des Interesses steht zur Zeit die Nutzung der solaren Einstrahlung für Stromproduktion über Photovoltaik. Standortkriterien und die Qualität der Module bestimmen die Leistungsfähigkeit. Das Ausmaß der Eigennutzung wird über interne Steuerung der strombetriebenen Geräte und Anlagen, zukünftig auch immer öfter über örtliche Speichermöglichkeiten optimiert. Manche Bilanzierungsmethoden beziehen auch die Überschussenergie, die über Netzanbindungen für externe Abnehmer zur Verfügung gestellt wird, auf der Positivseite ein.

Bei der Bilanzierung soll nur jene Energie eingerechnet werden, die im oder am Gebäude bzw. am Bauplatz aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. In der Richtlinie Energieeffizienz des Landes Salzburg, April 2015, wird der "Erwerb von Jahresanteilen aus Gemeinschaftsanlagen zur erneuerbaren Energieproduktion" innerhalb des Gemeindegebiets oder in angrenzenden Gemeinden als Eigenbedarfsabdeckung anerkannt, falls die Produktion am Gebäudestandort technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist (Teil A, Pkt. 4 und 5).

Der Zeitrahmen für die Bilanzierung ist auf ein Abrechnungsjahr auszulegen (sog. „Netto-Nullenergiehäuser“).

Photovoltaik am Gebäude

Mindest-Anforderungswerte sind im jeweiligen klima:aktiv Kriterienkatalog  (Bürogebäude, Bildungseinrichtung, Pflegeheim,...) definiert.

Technische Qualitätskriterien für Photovoltaik-Anlagen:
Richtlinie Energieeffizienz, Land Salzburg, April 2015 (Pkt. 2.3.6)

Dimensionierung bei Nicht-Wohngebäuden:
Salzburger Bautechnikverordnung-Energie (BTV-E, 2014), § 3 Abs 5: Richtwert von 2 kWh je m2 Geschoßfläche bei Gebäuden über 1.000 m2 BGF