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Novelle zum Ökostromgesetz

Aufgrund der Genehmigung der Novelle zum Ökostromgesetz durch die EU-Kommission treten folgende Änderungen für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen in Kraft:

  • Tarifförderung nur mehr von Anlagen mit einer Leistung größer 5 kWp. Kleinere Anlagen können nur mehr über die Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds gefördert werden.
  • Keine Kofinanzierung der Bundesländer mehr erforderlich. Die Anlage muss aber trotzdem vom Land als Ökostromanlage anerkannt werden. Einreichung / Antragstellung nach wie vor unter www.oem-ag.at.
  • Verlängerung der Vertrags-Laufzeit auf 13 Jahre
  • Die Einspeisetarife sind noch nicht fix (daher steht noch nicht fest, ob für die gesamte Laufzeit der volle Einspeisetarif bezahlt wird.)

Interessenten sollten sich früh genug informieren und so bald wie möglich einreichen. Infos bei der Abt. 4 des Landes: Mag. Krugluger, 0662/8042-3790 oder rudolf.krugluger@salzburg.gv.at