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Ökostromverordnung 2010

Endlich ist sie da - die Verordnung, mit der die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle im Jahr 2010 verpflichtet ist.

Die Preise können im Detail unter www.oem-ag.at nachgelesen werden.

Die interessantesten Eckpunkte vorab:

  • Photovoltaik-Anlagen zw. 5 und 20 kWp erhalten einen höheren Einspeisetarif als Anlagen größer 20 kWp. Gebäudeintegrierte PV-Anlagen erhalten einen höheren Einspeisetarif als Anlagen auf Freiflächen. Anlagen kleiner 5 kWp werden nur durch die Investitionsförderung des Klima- und Energiefonds gefördert.
  • Bei Biogas liegen die Tarife je nach Anlagengröße zw. 13 und 18,5 Cent pro kWh. Neue Anlagen können von einem Bonus über 2 Cent pro kWh für die Nutzung von Abwärme profitieren. Bestehende Biogas-Anlagen erhalten einen Rohstoffzuschlag von drei Cent je kWh.
  • Die Einspeisetarife für Windkraft steigen von bisher 7,53 Cent pro kWh auf 9,7 Cent.
    Für neue Projekte gilt der Förderdeckel von 21 Mio. Euro (statt bisher 17 Mio. Euro), die nach dem Prinzip "first come, first serve" von der Ökostrom-Abwicklungsstelle ÖMAG vergeben werden.

Die Tarifverordnung für tritt rückwirkend mit 20. Oktober 2009 in Kraft.
Interessenten melden sich bei der Abt. 4 des Landes.
Kontakt: Mag. Krugluger, 0662 / 8042-3790 oder rudolf.krugluger@salzburg.gv.at