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Neue Novelle der Salzburger Wohnbauförderung

Seit 1. April ist die Durchführungsverordnung zum Salzburger Wohnbauförderungsgesetz in Kraft. Beim Neubau von Häusern ist nun der Einbau einer thermischen Solaranlage generelle Fördervoraussetzung. Zudem wurden die für die Förderung erforderlichen Dämmwerte verschärft. Umfassend energetische Sanierungen werden mit einem Null-Prozent-Darlehen gefördert, wenn mindestens drei Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. Wärmedämmung, Fenstertausch und Heizungstausch.

Information und Beratung zur neuen Wohnbauförderung: Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen, www.sir.at. Terminvereinbarungen unter 0662 623455-0.