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Änderung bei der Förderung für Biomasse-Nahwärmewerke mit Solaranlagen

Bei neuen Anlagen werden die Förderrichtlinien insofern geändert, dass es für die Förderung der Solaranlage beim Kunden nur mehr die 5 Zusatz-Punkte für die Kombination geben wird. Diese Maßnahme ist notwendig, weil die Solaranlagen bereits bei der Errichtung eine Förderung erhalten können und es damit zu einer Doppelförderung kommen könnte.

Das heißt, der Fernwärmeanschluss und die Beteiligung an der Solaranlage werden mit der Fernwärmeförderung plus 5 Zusatz-Punkten (€ 500) gefördert.

Bei den bestehenden Anlagen mit Förderzusage erfolgt keine Änderung um die Investitionssicherheit nicht zu beeinträchtigen.