Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie 2010
Die novellierte EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden könnte bald in Kraft treten. Sie wird für strengere Bauvorschriften und Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der gesamten EU sorgen.
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nach In-Kraft-Treten die novellierten Anforderungen in nationales Recht umsetzen. Einige Neuerungen:
- Alle neuen Gebäude müssen ab 2020 „nahezu energieautark“ sein; durch entsprechend hohe Energieeffizienzstandards und Einsatz dezentraler erneuerbare Energieträger.
- Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors: Obige Ziele sollen bereits ab 2018 gelten.
- Energieausweis neu: die Grenze für öffentliche Gebäude, ab der ein Energieausweis auszustellen und auszuhängen ist, wird von 1.000 m² auf 500 m² und nach 5 Jahren auf 250 m² herabgesetzt.
- Der Energieausweis wird rechtsverbindlich.
- Energieeffizienz-Indikatoren sind in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen anzugeben.
- u.v.m.
Auch wenn die neue Richtlinie noch nicht in Kraft ist, ist es sinnvoll, Bauvorhaben bereits jetzt schon unter den Gesichtspunkten der künftigen EU-Gebäudrichtlinie zu planen.
Der komplette Entwurf der Richtlinie steht unter www.enev-online.de/epbd/2010/index.htm zum Download zur Verfügung.