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Der Wasserkraftberater - Beratungsaktion für Betreiber von Kleinwasserkraftwerken

Am Dienstag den 13.3.2012 wurde das neue Angebot der Salzburger Wasserkraftberatung vorgestellt.  Ziel der Beratungsaktion ist die Hebung des Anteils an erneuerbarer Energie im Land Salzburg durch die Revitalisierung bestehender Kleinwasserkraftwerke sowie die Verbesserung der ökologischen Situation des betroffenen Gewässers.

Zu den möglichen Revitalisierungsmaßnahmen gehören neben der Modernisierung, Erweiterung und Nachrüstung der bestehenden Anlagenteile (Turbine, Generator, Steuerung, …) sowie der ökologischen Anpassung der Anlage an den Stand der Technik (z.B. Anpassung der Restwassermenge, Errichtung einer Fischaufstiegshilfe, …) vor allem eine optimale wasserwirtschaftliche Nutzung des Gewässers.

Die Beratung läuft in zwei Stufen ab. In der ersten Stufe wird durch eine Auswertung des Förderantrags und einem Beratungsgespräch geprüft, ob eine Steigerung des Regelarbeitsvermögens oder der Engpassleistung von mehr als 15 % möglich ist.

Diese Steigerungsfeststellung ist Voraussetzung für die zweite Stufe, in der eine Vor-Ort-Begutachtung der Anlage durch den Wasserkraftberater erfolgt. 
Es werden dabei die baulichen Anlageteile begutachtet, sowie die hydrologischen, ökologischen und rechtlichen Verhältnisse der Wasserkraftanlage analysiert. Hauptbestandteil der Beratung ist die Eruierung der möglichen Steigerungspotentiale der Wasserkraftanlage. Das Beratungsergebnis wird in einem Endbericht zusammengefasst. Für Pico-Wasserkraftanlagen (ca. < 30 kW) gibt es Aufgrund der Anlagengröße eine Sonderregelung (Anfrage + Einstufige Beratung).

Förderhöhe der Beratungsaktion

Stufe 1: 100% Förderhöhe, keine Kosten für den/die FördernehmerIn; unbegrenztes Kontingent;
Stufe 2: Erhalt eines Gutscheines für eine Wasserkraftberatung. Bei Einlösung hat die/der FördernehmerIn einen Selbstkostenanteil von 1/3 der Gesamtsumme, jedoch max. 500,00 € zu tragen.
Pico-Kraftwerke (ca. < 30kW): Selbstkostenanteil von 1/3 der Gesamtsumme, jedoch max. 200,00 €.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beratungsaktion

An der Beratungsaktion können grundsätzlich sämtliche sich im Land Salzburg befindliche Kleinwasserkraftwerke  (Ausbauleistung < 10 MW) teilnehmen. Voraussetzung ist das vollständige Ausfüllen des Förderantrags (Erstbefragungsbogen) und dessen Einreichung bei der Abwicklungsstelle.

Für nähere Auskünfte und Information bitte um Kontaktaufnahme mit:

Amt der Salzburger Landesregierung,
Referat 20432 - Allgemeine Wasserwirtschaft
Michael-Pacher-Straße 36;
Postfach 527, 5020 Salzburg

E-Mail: wasserwirtschaft@salzburg.gv.at
Telefon: 0662-8042 4128

http://www.salzburg.gv.at/themen/nuw/wasser/wassernutzung/wasserkraftberater.htm