Energieausweis wird Pflicht bei Vermietung und Verkauf
Am 1. Dez. 2012 tritt das neue Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) in Kraft. Damit muss bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden, Büros oder Wohnungen ein Energieausweis übergeben werden.
Dieses Bundesgesetz ist ein erster Schritt zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2010. Käufer oder Mieter von Immobilien sollen bereits vor Vertragsabschluss ein möglichst umfassendes Bild über den energetischen Zustand des Objekts erhalten. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Gebäude, die nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang beheizt werden, provisorisch genutzte Gebäude, eigenversorgte Industrieanlagen oder Gebäude für religiöse Zwecke.
Der Energieausweis muss Angaben zum Heizwärmebedarf und zur Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes enthalten. Daraus ergeben sich Hinweise auf die Höhe der Energiekosten, den allgemeinen bautechnischen Zustand des Objekts und den erkennbaren Sanierungsbedarf. Die Informationspflicht geht über den Ausweis hinaus: So müssen die energetischen Kennwerte bereits bei der Bewerbung von Immobilien über Printmedien oder Internet angegeben werden.
Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen ist damit nicht verbunden. Jedoch gelten weiterhin die baurechtlichen Vorgaben des Landes Salzburg, bspw. Mindestvorgaben für Wärmebedarf (LEK-Werte) bei Neu- und Zubauten.
Weitere Information zum Energieausweis: Energieberatung Land Salzburg (Tel. 0662 / 8042-3151). Für e5-Gemeinden steht ein aktualisiertes Info-Blatt zum Energieausweis im internen Servicebereich zur Verfügung.