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StVO-Novelle 2013 schafft mehr Raum für Fußgänger und Radfahrer in Gemeinden

Anfang Dezember 2012 beschloss der Ministerrat die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die mit 31.03.2013 in Kraft treten soll. Gemeinden als Straßenerhalter dürfen demnach künftig eigene Fahrradstraßen und Begegnungszonen schaffen.

Fahrradstraßen sind Straßenabschnitte, die den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren erlaubt. In Begegnungszonen kann der Straßenraum von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden. Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen sind auch 30 km/h möglich. Das Abweichen von der Radwegebenutzungspflicht ist künftig dann zulässig, wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlaubt.

Die Novelle verschafft den Gemeinden die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für klimafreundliche und umweltschonende Mobilität zu verbessern und die Ortszentren zu stärken. Der Gesetzwerdungsprozess wurde auch maßgeblich von Akteuren und Initiativen mitgestaltet, die sich für nachhaltige Lösungen im Verkehrsgeschehen einsetzen, darunter auch viele e5-Gemeinden in Österreich.

Presseaussendung des bmvit (4.12.2012)