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Fotovoltaik-Großanlagen im Grünland: Gemeinden entscheiden mit

Mit dem Erneuerbare Energien-Ausbaugesetz (EEA-G) soll zukünftig den Gemeinden im Land Salzburg die Möglichkeit eröffnet werden, die Standortfestlegung für größere Fotovoltaik-Anlagen über eine Widmung mit zu entscheiden. Die Regierungsvorlage liegt seit 6. Feb. 2013  dem Landtag zur Beschlussfassung vor und soll noch im April 2013 in Kraft treten.

Die Gesetzesnovelle betrifft das Raumordnungsrecht sowie baurechtliche Vorgaben gleichermaßen. Eine neue Widmungskategorie "Grünland-Solaranlagen" wird als Voraussetzung festgelegt, um eine Solaranlage mit einer Kollektorflächen von mehr als 200m2 im Grünland errichten zu können. Kleinere Freiflächen-Anlagen können nach Gesetzesentwurf auch weiterhin bewilligungsfrei errichtet werden, wenn sie bestimmte Distanzwerte zu angrenzenden Grundstücken einhalten.

Ähnliche Vereinfachungen sind für Kleinwindkraftanlagen mit einer Höhe bis zu 30m vorgesehen, unter Einhaltung von maximalen Lärmemissionen. Für größere Windkraftanlagen über 500 kW wird eine eigene Widmungskategorie im Gründland im Raumordnungsgesetz eingerichtet, zusätzlich ein "konzentriertes Genehmigungsverfahren" nach dem Landeselektrizitätsgesetz, das den Verfahrensablauf vereinfachen soll.

Weitere Informationen zu diesen neuen Voraussetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger folgen nach Beschlussfassung im Landtag.