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Bundesförderung Fotovoltaikanlagen 2013

Mit einem verbesserten Einreichverfahren fördert der Klima- und Energiefonds im Jahr 2013 bis zu 24.000 private Fotovoltaikanlagen. Durch die Neugestaltung ist heuer keine Eile bei der Antragstellung notwendig!

Was wird gefördert:

  • neu installierte Fotovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb zur Versorgung von privaten Wohngebäuden
  • max. 5 kWp, es gibt aber keine Beschränkung hinsichtlich der Anlagengröße
  • Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.

Wie hoch wird gefördert:

  • Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrags nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.
  • 300 € pro kWp für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen
  • 400 € pro kWp für gebäudeintegrierte Fotovoltaikanlagen

Antragstellung und Einreichverfahren:

  • Pro Antragsteller und pro Standort kann nur für eine Anlage angesucht werden. Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden.
  • Schritt 1: Das baureife Projekt muss registriert werden. Die Registrierung erfolgt ausschließlich unter www.pv2013.at und ist ab sofort laufend möglich. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Antragsteller ein Bestätigungs-Mail inkl. Registrierungsnummer und Link zur Online-Plattform für die Antragstellung.
  • Schritt 2: Die Anlage muss spätestens 12 Wochen nach Registrierung (längstens bis 30.11.2013) installiert und abgerechnet sein, dann erfolgt der konkrete Förderantrag. Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, die Antragsunterlagen sind jedoch über die Antragsplattform zu übermitteln!

Zusätzliche Förderungen:

Die Kombination der Förderaktion mit anderen Förderungen (z. B. Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen) ist nicht möglich. Die Einhaltung dieser Bestimmung wird seitens der
Abwicklungsstelle mittels Zählpunktnummer überprüft.

Weitere Informationen und Auskünfte: