Neue Fördertarife für Fotovoltaik-Netzeinspeisung
Die Tarifförderung für neue Fotovoltaik-Anlagen mit Netzeinspeisung nach Ökostromgesetz wurde angepasst. Ab 2014 werden geförderte Einspeistarife nur mehr für Anlagen mit max. 350 kWp gewährt. Die Höhe der Tarife wurden gegenüber dem Jahr 2013 deutlich reduziert. Freiflächenanlagen sind ab 2015 von der Förderung vollständig ausgeschlossen.
Verordnungstext: Änderung der Ökostrom-Einspeisverordnung 2012, 23. Dez. 2013
Erläuterung Fördersitutation PV-Austria
Die Einreichung zur geförderten Netzeinspeisung ist so gut wie abgeschlossen: 18.000 Tickets wurden Anfang des Jahres vergeben, womit das gesetzliche Förderkontingent für neue PV-Anlagen im Jahr 2014 weitgehend ausgeschöpft sein wird. Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich bis März 2014 von der OeMAG bekannt gegeben.
Fördertarfie 2014 für Fotovoltaik-Anlagen zwischen 5 kWp und 350 kWp:
- Gebäudeintegrierte Anlagen: 12,50 Cent / kWh plus Investitionszuschuss von 30 % (max. 200 EUR / kWp): das entspricht insgesamt einem Fördertarif von 14,80 Cent / kWh
- Freiflächen-Anlagen: 10 Cent / kWh
- Förderung aus dem Resttopf ("Netzparitätstarif": 18,00 Cent / kWh): Dieser Resttopf ist für das Jahr 2014 fast vollständig durch Förderansuchen für Windkraftanlagen ausgeschöpft. Ein kleiner Budgetanteil wird für gebäudeintegrierte Fotovoltaik-Anlagen (keine Aufdachanlagen!) bis zu einer Größe von max 20 kWp gewährt.
Fördertarife 2015 für Fotovoltaik-Anlagen zwischen 5 kWp und 200 kWp:
Ab dem Jahr 2015 werden für eine Neuanlage nur mehr dann geförderte Einspeistarife gewährt, wenn
- eine Engpassleistung von max. 200 kWp gegeben ist und
- sie sich auf einer baulichen Anlage befindet.
Freiflächenanlagen sind somit ab 2015 von der Tarifförderung für Netzeinspeisung komplett ausgeschlossen.