Elektritzitätsabgabe erst bei 25.000 kWh Eigenverbrauch: neue Vereinbarung
Für selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis zu 25.000 kWh pro Jahr soll künftig keine Abgabe gezahlt werden müssen. Die dafür notwendige Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes und eine Überarbeitung des Photovoltaik-Erlasses wurden am 21.5.2014 per Regierungsbeschluss festgelegt.
Zu Zeit liegt die Grenze für die Einhebung der Abgabe in der Höhe von 1,5 cent / kWh bei einem Eigenverbrauch von mehr als 5.000 kWh. In Zukunft solle die Abgabepflicht ab einem Eigenverbrauch von 25.000 kWh starten, aber nur für die Verbrauchsmenge, die diese Schwelle überschreitet. Das Finanzministerium teilte weiters lt. Pressemeldung mit, dass eine Bagatellgrenze eingezogen wird: Sollte die Abgabe weniger als 50 Euro pro Jahr betragen, soll sie in Zukunft gänzlich entfallen.
Hintergrund-Information von Hans Kronberger (oekonews, 27.5.2014)