Neue Bautechnikverordnung-Energie seit 1.10.2014 in Kraft
Die Salzburger Bautechnikverordnung-Energie (BTV-E) wurde an die OIB-Richtlinie 6 vom Oktober 2011 und somit an die aktuelle EU-Gebäuderichtlinie angepasst.
Neu ist, dass ab neben dem Transmissionswärmeverlust (LEK T) auch ein maximaler Primärenergiebedarf (LEK P) und maximale Kohlendioxidemissionen (LEK CO2) nicht überschritten werden dürfen. Diese höchstzulässigen Werte sind für Neubauten und Renovierungen unterschiedlich und werden in regelmäßigen Abständen bis zum Jahr 2021 kontinuierlich strenger.
- Wichtig für Bauten, die von Behörden und Ämtern genutzt werden: Die oben beschriebenen Anforderungen gelten bereits ab dem 1.1.2019.
- Für Nicht-Wohnbauten mit einer Gesamtgeschoßfläche von über 1.000 m² gilt eine Empfehlung, dass ein Teil des erforderlichen Betriebsstroms durch Eigenerzeugung am Standort abzudecken ist.
- Für alle Gebäude wird die Möglichkeit eröffnet, dass selbst produzierte Energie aus erneuerbaren Quellen (z.B. Strom aus Fotovoltaik) bei der Berechnung der maximalen Energiewerte in Abzug gebracht wird.
Auch die Form des Energieausweises wird sich verändern, sie wird an das österreichweit verwendete Layout angepasst. Dem Energieausweis sind in Zukunft anzuschließen:
- eine Bestätigung des Ausstellers über die Erfüllung der baurechtlichen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz nach der BTV-E,
- ein Hinweis, wo der Auftraggeber genauere Angaben auch zur Kosteneffizienz der im Ener-gieausweis enthaltenen Empfehlungen erhalten kann,
- eine Darstellung des im Primärenergiebedarf enthaltenen Anteils erneuerbarer Energie.
Alle weiteren Details finden Sie in der BTV-E 2014.
Die Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BTV-E aus dem Jahr 2011 außer Kraft.
Seminar für e5-Gemeinden zu den Änderungen der BTV-E:
22. Oktober 2014 (vormittags), im SIR-Seminarraum;
Information und Anmeldung