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GAF-Förderung für Fotovoltaik-Anlagen auf Gemeindegebäuden

Eine Förderung für Fotovoltaik-Anlagen auf Gemeindegebäuden im Bundesland Salzburg ist ab 2015 über den Gemeindeausgeleichsfonds möglich.

Die Salzburger Landesregierung hat am 11. Dez. 2014 eine Anpassung der GAF-Richtlinie ab 2015 beschlossen. Darin enthalten ist eine 15%-Investitionsförderung für die Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden, wobei Bürgerbeteiligungsanlagen explizit ausgeschlossen sind. Ein Mindestertrag von 900 kWh / Jahr je kWp ist vorgegeben. Die Kombination mit weiteren Bundes- oder Landesförderungen (z.b. Einspeisetarif-Förderung) ist nicht ausgeschlossen.

Der Einreichmodus wurde geändert: Anträge zur Förderung über den GAF können jährlich im Zeitraum von 1. Jänner bis spätestens 30. April vorgelegt werden.

Information: GAF-Richtlinie 2015 (Fotvoltaik-Förderung unter Pkt. 6.8, Seite 9)

Kontakt: Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Gemeindefinanzen, Tel. 0662/8042-3782