Fotovoltaik-Förderung Land Salzburg bis März 2015
Sonnenenergie für mehr Unabhängigkeit der Bürger - das Land Salzburg verlängert die attraktive Fotovoltaik-Förderung bis Ende März 2015. Eine Neuauflage des Förderangebots für die Zeit danach ist in Vorbereitung.
Förderkriterien, gültig bis Ende März 2015:
- Gefördert wird die Errichtung von privaten, effizienten PV-Anlagen zur überwiegenden Eigenversorgung; Mindestleistung: 1 kWp; maximal wird die Leistung von 3 kWp gefördert (die Gesamtanlage kann auch eine größere Leistung umfassen).
- Der Ertrag muss jährlich mindestens 800 kWh pro kWp betragen.
- Bei einer 3 kWp-Anlage beträgt der Fördersatz pauschal € 1.800,-- (bei einer kleineren Anlage wird die Förderung entsprechend angepasst).
- Eine Doppelförderung mit der Wohnbauförderung, Wärmepumpenförderung des Landes oder mit Förderungen aus Bundesmitteln (z.B. Förderung des Klima- und Energiefonds) ist ausgeschlossen, die Kombinantion mit Gemeindeförderungen ist jedoch zulässig.
- Der Ertrag der PV-Anlage ist für 3 Jahre nach Inbetriebnahme auszulesen und in die Energiedatenbank des Landes zu übertragen.
- Antragstellung bis 31.03.2015
Detailliertere Informationen erhalten Sie
- online in den Förderrichtlinien
- unter der Plattform energie-aktiv
- bei der Energieberatung Salzburg unter der Telefonnummer 0662 8042-3151