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Fotovoltaik-Förderung Land Salzburg bis März 2015

Sonnenenergie für mehr Unabhängigkeit der Bürger - das Land Salzburg verlängert die attraktive Fotovoltaik-Förderung bis Ende März 2015. Eine Neuauflage des Förderangebots für die Zeit danach ist in Vorbereitung.

Förderkriterien, gültig bis Ende März 2015:

  • Gefördert wird die Errichtung von privaten, effizienten PV-Anlagen zur überwiegenden Eigenversorgung; Mindestleistung: 1 kWp; maximal wird die Leistung von 3 kWp gefördert (die Gesamtanlage kann auch eine größere Leistung umfassen).
  • Der Ertrag muss jährlich mindestens 800 kWh pro kWp betragen.
  • Bei einer 3 kWp-Anlage beträgt der Fördersatz pauschal € 1.800,-- (bei einer kleineren Anlage wird die Förderung entsprechend angepasst).
  • Eine Doppelförderung mit der Wohnbauförderung, Wärmepumpenförderung des Landes oder mit Förderungen aus Bundesmitteln (z.B. Förderung des Klima- und Energiefonds) ist ausgeschlossen, die Kombinantion mit Gemeindeförderungen ist jedoch zulässig.
  • Der Ertrag der PV-Anlage ist für 3 Jahre nach Inbetriebnahme auszulesen und in die Energiedatenbank des Landes zu übertragen.
  • Antragstellung bis 31.03.2015

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