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Salzburger Solar-Offensive setzt auf neue Zielgruppen

Mit einer Photovoltaik-Offensive verlängert das Land Salzburg die attraktive Förderung für PV-Anlagen auf privaten Wohngebäuden. Zusätzlich gibt es Förderungen für Photovoltaik bei Landwirtschaftsgebäuden und Kläranlagen. Ein Nachweis für einen Mindestertrag ist nicht mehr erforderlich.

Eckpunkte der PV-Förderung für Wohngebäude:

  • Als Wohngebäude gelten Einzel- und Doppelhäuser mit max. 2 Wohnungen sowie Reihenhäuser und Bauernhäuser mit Wohnnutzung (ausgen. landw. Betriebe - siehe unten).
  • Mindestleistung von 1 kWp; maximal wird die Leistung von 3 kWp gefördert, die Gesamtanlage kann auch eine größere Leistung umfassen.
  • Die Module müssen einen Leistungs- und Qualitätstest nach IEC aufweisen, die Gesamtanlage muss den Errichtungs- und Sicherheitsnormen entsprechen; gefördert werden nur Anlagen mit Wechselrichter.
  • Der Fördersatz beträgt pauschal EUR 600,- je kWp, somit maximal EUR 1.800,- für eine Anlage von 3 kWp.
  • Neu ist die Förderung von freistehenden, 2-achsig nachgeführten Anlagen (max. 2 kWp) mit einem Fördersatz von EUR 900,- je kWp.
  • Eine Doppelförderung über andere Landesförderungen (z.B. Wohnbauförderung), über Wärmepumpen-Aktionen oder über Bundesförderungen (z.B. Klimas- und Energiefonds) ist ausgeschlossen. Eine Kombinantion mit Gemeindeförderungen ist zulässig.
  • Antragstellung vor Errichtung der Anlage, bis spätestens 30.11.2016

Eckpunkte der PV-Förderung für Landwirtschaftsgebäude und Kläranlagen:

  • Anlagen müssen einen hohen Eigenverbrauchsanteil (> 60%) nachweisen; gefördert werden max. 25 kWp (bei Landwirtschaft) bzw. 100 kWp (bei Kläranlagen), die Anlage kann aber auch größer sein.
  • Gestaffelter Fördersatz nach Anlagengröße: Sockelbetrag: EUR 1.000,-; dazu EUR 500 / kWp Fördersatz für den Leistungsumfang 6-10 kWp, EUR 300 / kWp für den Leistungsumfang 11-25 kWp, bei Kläranlagen zusätzlich EUR 100 / kWp für den Leistungsumfang 26-100 kWp;
  • Für die ersten 5 kWp ergänzende Förderung über den Klima- und Energiefonds des Bundes möglich (siehe unten).
  • Eine Kombinantion mit einer OeMAG-Einspeiseförderung ist ausgeschlossen.
  • Unabhängige Energie-Beratung unter Bedachtnahme auf die Gesamtenergiesituation des Unternehmens als Fördervoraussetzung, z.B. über das UmweltServiceSalzburg;
  • Antragstellung vor Errichtung der Anlage, bis spätestens 30.11.2016

Detailliertere Informationen:

Förderung von PV-Anlagen bei gewerblichen Betrieben:
wird über die Abt. 1 Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden abgewickelt, Ablauf und Förderkriterien

Förderung von PV-Anlagen auf Gemeindegebäuden:
wird über den Gemeindeausgleichsfonds (GAF) abgewickelt, Einreichung bis Ende April 2015, Ablauf und Förderkriterien

Bundesförderung als Alternative zur Landesförderung (bei privaten Wohngebäuden) bzw. Ergänzung zur Landesförderung (bei Betrieben, Landwirtschaft, Kläranlagen): Photovoltaik-Förderung des Klima- und Energiefonds

  • Die Bundesförderung bietet für Photovoltaik-Anlagen, die freistehend oder als Aufdachanlagen errichtet werden, einen Fördersatz von EUR 275,- je kWp.
  • Gefördert wird bis zu einem Leistungsumfang von 5 kWp, unabhängig von der Nutzungsart des Gebäudes.
  • Neu ab 2015 ist die Förderung von Gemeinschaftsanlagen (z.B. von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften) bis zu einem Umfang von max. 30 kWp.
  • Die Kombination mit Förderungen der Länder oder Gemeinden wird ausgeschlossen; ausgenommen davon sind Anlagenteile, die von der Landesförderung nicht erfasst werden.

Bundesförderung für Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft 2015 (als Alternative zur Landesförderung): in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner, Anlagengröße zwischen 5 und 30 kWp, Pauschalfördersatz EUR 275,- / kWp; Auswahl nach Punktesystem, Einreichung bis 13.11.2015; 3 Vorab-Auswahlrunden (15.06., 31.07., 30.09.) - Information (Klima- und Energiefonds)