Förderung für E-Ladestationen
Gemeinden setzen immer stärker auf Elektro-Mobilität. Frei zugängliche Lade-Infrastruktur ist dabei ein wesentliches Erfolgskriterium. Von Bundesseite gibt es seit Mai 2015 für die Neuinstallation eine attraktive Förderung.
Eckpunkte der Förderaktion, die über klimaaktiv mobil durchgeführt wird:
- Pauschalförderung für Ladestellen, abhängig von Ladeleistung (Stationen für Normal-Laden bis zu 1.000 EUR, für Schnell-Laden bis zu 10.000 EUR)
- Förderbare Kosten: Lade-Infrastruktur, Leitungsaufwand für Installation, Planungskosten
- Förder-Obergrenze: bei Gemeinden max. 50 %, bei Betrieben max. 30%
- Pro Antragsteller werden bis zu 10 bzw. bis zu 5 Ladestellen (Gleichstrom, > 50 kW) gefördert
- Voraussetzung: 100% Ökostrombezug, öffentl. Zugänglichkeit (mind. 8 Std. am Werktag), kostenloser Ladevorgang ohne Vertrag mit Ladestellenbetreiber
- Einreichung nach Durchführung,spätestens sechs Montat nach Rechnungslegung
Der Förderantrag muss bis 15. Okt. 2016 eingereicht werden.
Info-Blatt "Förderoffensive E-Ladeinfrastruktur"