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Bundes-Umweltförderung für Gemeinden neu aufgelegt

Gemeinde gehören ab Juli 2015 wieder zur Zielgruppe der "Umweltförderung Inland" auf Bundesebene. Sie können Fördergeld für Energiemaßnahmen in Anspruch nehmen, wenn das Bundesland bereit ist, in Teilen diese Förderung mitzutragen.

Der Förderungssatz, der aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt wird, beträgt 60% des Standard-Förderungssatzes bei nicht-kommunalen Projekten. Für die restlichen 40 % ist ein Nachweis über eine finanzielle Beteiligung durch das jeweilige Bundesland vorzulegen.

Hat ein betriebliches Projekt beispielsweise einen Förderungssatz von 30 %, entspricht der Förderungssatz für die Gemeinde 18 % aus Bundesmitteln. Für die restlichen 12 % sind Landesmittel nachzuweisen: Diese können z.B. Mittel aus der KLUP-Förderung des Landes Salzburg, die als Ergänzungsförderung für die UFI konzipiert wurde, oder auch Zuweisungen aus dem GAF sein.

Geförderte Maßnahmen zur "Energieversorgung in Gemeinden": Wärmepumpe, Holzheizung zur Eigenversorgung bis 400 kW sowie für Kessel, die mehrere Gebäude versorgen, Fernwärmeanschluss bis 400 kW, thermische Solaranlagen mit Kollektorfläche bis zu 100 m²

Geförderte Maßnahmen zur "Energieeinsparung in Gemeinden": Thermische Gebäudesanierung, Neubau in energieeffizienter Bauweise (Gebäudeklassen A+ und A++), Maßnahmen zum Energiesparen (darunter auch die Optimierung von Außen- und Straßenbeleuchtung), LED-Systeme im Innenbereich

Änderungen gegenüber 2014: Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Optimierung von fossilen Wärmeerzeugungsanlagen förderungsfähig.

Übersicht zur UFI 2015

Details zu den Förderungsvoraussetzungen bei der "UFI für Gemeinden ab Juli 2015 in den themenbezogenen Informationsblättern (KPC) (Anmerkung: Optimierung der Straßenbeleuchtung ist unter dem Punkt: "Energiesparen in Gemeinden" erläutert)