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Ökostromeinspeisung 2016: Tarife sinken weiter

Am 23. Dezember verordnete das Wirtschaftsministerium die Einspeisetarife für neue Ökostromanlagen. Die Einreichung für Förderanträge startet am 7. Jänner 2016.

Der Einspeisetarif für Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 5 kWpeak bis 200 kWpeak, die an oder auf Gebäuden angebracht sind, wird von 11,50 auf 8,24 Cent/kWh gesenkt. Gleichzeitig gibt es für die Errichtung einen Investitionszuschuss von 40 Prozent der Errichtungskosten, maximal aber 375 Euro je kWpeak. Spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss sind die Errichtungskosten durch Rechnungsvorlage nachzuweisen.

Für die Windkraft sieht die Verordnung eine Senkung von derzeit 9,27 Cent/kWh auf 9,04 Cent für 2016 und 8,95 Cent für 2017 vor. Während Interessensvertreter der Ökostromerzeuger von einem Rückschritt gegenüber den Zusagen zum Klimagipfel sprechen, rechtfertigt das Ministerium die Absenkung der Tarife mit der Notwendigkeit, Energietechnologien marktfähig weiter zu entwickeln.

Für Gemeinden ist relevant, dass eine Kombination der OeMAG-Tarifförderung mit einer Investitionsförderung aus GAF-Mitteln des Landes Salzburg auch weiterhin möglich ist. Die Kombination mit sonstigen Landes- oder Bundesförderungen für Photovoltaikanlagen (z.B. aus dem Klima- und Energiefonds) ist ausgeschlossen.

Ökostrom-Einspeiseverordnung 2016

Einreichung zur Tarifförderung:

Ab 7. Jänner 2016, 17:00 Uhr, können Förderanträge online über die Homepage der OeMAG eingebracht werden. Die Einreichung und Zuteilung erfolgt wie bereits im letzten Jahr in einem 2-stufigen Verfahren. Zuerst ist ein Ticket zu lösen, frühesten 18 Stunden später können die Einreichdaten vervollständigt werden. Der zweite Schritt ist innerhalb von einer Woche abzuschließen.

OeMAG-Abwicklungsstelle (Information zur Antragstellung 2016)