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Geförderte Einspeistarife für Photovoltaik im Jahr 2017

Noch im Dezember 2016 verordnete das Wirtschaftsministerium die Einspeisetarife für neue Ökostromanlagen. Die Einreichung für Förderanträge startet am 9. Jänner 2017.

Der Einspeisetarif für Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 5 kWpeak bis 200 kWpeak, die an oder auf Gebäuden angebracht sind, wird von 8,27 auf 7,91 Cent/kWh gesenkt. Gleichzeitig gibt es für die Errichtung einen Investitionszuschuss von 40 Prozent der Errichtungskosten, maximal aber 375 Euro je kWpeak.

Für Gemeinden ist relevant, dass eine Kombination der OeMAG-Tarifförderung mit einer Investitionsförderung aus GAF-Mitteln des Landes Salzburg auch weiterhin möglich ist. Die Kombination mit sonstigen Landes- oder Bundesförderungen für Photovoltaikanlagen (z.B. aus dem Klima- und Energiefonds) ist ausgeschlossen.

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung (konsolidierte Fassung 2017)

Einreichung zur Tarifförderung:

Ab 9. Jänner 2017, 17:00 Uhr, können Förderanträge online über die Homepage der OeMAG eingebracht werden. Die Einreichung und Zuteilung erfolgt wie bereits im letzten Jahr in einem 2-stufigen Verfahren. Zuerst ist ein Ticket zu lösen, frühesten 18 Stunden später können die Einreichdaten vervollständigt werden. Der zweite Schritt ist innerhalb von einer Woche abzuschließen.

OeMAG-Abwicklungsstelle (Information zur Antragstellung 2017)