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Ökostrom-Tarifförderung 2018 neu ausgerichtet

Nach der Novelle des Ökostromgesetzes wird die Einspeise-Tarifförderung für Photovoltaik ab 2018 neu ausgerichtet. Entscheidend für die Reihung der Anträge ist der Eigenversorgungsanteil. Die Einreichung startet am 9. Jänner 2018, 17:00 Uhr.

Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, wurden wie folgt festgesetzt:

  • Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018: 7,91 Cent/kWh
  • Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019: 7,67 Cent/kWh

Einreichportal zur Einspeise-Tarifförderung (OeMAG)

Als Investitionförderung für die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWp gewährt.

Neu ab 2018: Förderanträge, die zwischen 9. und 16. Jänner einlangen, werden nach dem bei der Antragstellung angegebenen Eigenversorgungsanteil gereiht. Nur bei gleichem Rang entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Eigenversorgungsanteil wird als Anteil der Engpassleistung definiert, für den keine Tarifförderung beantragt wird. Wird bei der Abrechnung über Lastprofilmessung ein geringerer Eigenversorgungsanteil als im Förderantrag angegeben festgestellt, so wird die Differenz nur mit dem Marktpreis vergütet.

Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2018 (veröffentlicht am 22.12.2017) 

FAQ Eigenversorgungsanteil (veröffentlicht am 02.01.2018)

Hinweis: Alternativ zur Tarifförderung besteht ab dem Jahr 2018 erstmals die Möglichkeit, für Photovoltaikanlagen und Speicher einen Investitionszuschuss nach § 29a Ökostromgesetz zu beantragen. PV-Anlagen bis 100 kWp werden mit 250 EUR / kWp gefördert, Speicher mit 500 EUR / kWh. Auch hier erfolgt die Reihung der Förderanträge nach der Höhe des Eigenversorgungsanteils. Detailrichtlinien sind in Vorbereitung. Einreichung dafür startet am 12. März 2018.

Übersicht zu Einspeisetarifen und Investitionszuschuss