Elektromobilität: Bundesaktion verlängert, Land Salzburg fördert Nutzfahrzeuge
Das Umwelt- und das Verkehrsministerium setzen ihre gemeinsame Förderung der Elektromobilität in Österreich bis Ende 2020 fort. Neu ist die Obergrenze bei den Anschaffungspreisen. Die Förderung für Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb wird ausgebaut - das Land unterstützt zusätzlich mit 50%-Top-Up.
Betriebe und Gemeinden erhalten für einen neuen E-PKW weiterhin einen Förderbonus von EUR 1.500,-. In gleicher Höhe werden ab 2019 auch Privatpersonen gefördert. Der Fahrzeughandel muss den Käufern eine Preisreduktion in der Höhe von EUR 1.500,- gewähren.
Ab März 2019 gilt für E-PKW eine Obergrenze bei den Anschaffungskosten von EUR 50.000,- (privat) bzw. EUR 60.000,- (für Betriebe/Gemeinden). Damit gibt es keine öffentliche Förderung für sehr hochpreisige Fahrzeumodelle mehr.
Betriebe, Gemeinden oder Vereine können mit einer erweiterten Förderung von E-Nutzfahrzeugen rechnen. Die Anschaffung eines Kleintransporters mit Typisierung N1 (Gewichtsklasse > 2,0 to und < 2,5 to) wird mit EUR 3.500,- unterstützt, größere N1-Nutzfahrzeuge mit EUR 8.500,-. Kleintransporter oder Kleinbusse in einer höheren Gewichtsklasse erhalten bis zu 20.000,- EUR Förderung. Zusätzlich gibt es eine 50%-Top-Up-Förderung bei bestimmten Nutzfahrzeugen über die Klimaschutzinitiative des Landes Salzburg.
Für E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern gibt es erstmals ein Förderung in der Höhe von EUR 600,-.
Förderinformation E-PKW für Betriebe und Gemeinden
Förderinformation leichte E-Nutzfahrzeuge, Kleinbusse
Einreichungen sind ab 1. März 2019 online möglich, über die Kommunalkredit Public Consulting.