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Ökostrom aus Biomasse-Heizkraftwerken: Grundsatzgesetz beschlossen

Ende April wurde im Nationalrat das Bundesgesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse beschlossen. Die Länder übernehmen nun die Tarifgestaltung und Festlegung der Effizienzkriterien. Schadholzverwertung wird besonders berücksichtigt.

Bestehenden Biomasse-Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom wird – nach Auslaufen der ersten Förderperiode – über einen Zeitraum von drei Jahren ein Weiterbestand gesichert. Im Bundesland Salzburg gibt es insgesamt zehn Biomasse-Kraftwerksanlagen, die Strom für 36.000 Haushalte erzeugen können. Sie liefern CO2-neutralen Strom insbesondere im Winter, in einer Periode mit geringer Erzeugungskapazität aus Wasserkraft. Die gleiche Menge aus dem europäischen Strommarkt zugekauft würde hohe Anteile an fossiler und atomarer Erzeugung enthalten.

Die Höhe des Einspeisetarifs sowie Mindestvorgaben für den Brennstoffnutzungsgrad sind noch in eigenen Landesgesetzen festzulegen. Nach einer Abänderung der finalen Gesetzesvorlage wird nun den Ländern ermöglicht, für die Verwertung von Schadholz - als Folge von außergewöhnlichen Naturereignissen - auch niedrigere Energienutzungsgrade als Fördervoraussetzung festzulegen.

Biomasseförderung-Grundsatzgesetz (Beschluss des Nationalrats)