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Förderung für Ökostrom wird fortgeführt und erweitert

Der scheidende Nationalrat hat Ende September neue Fördermöglichkeiten für die Ökostromerzeugung in Österreich freigegeben.

Zusätzliches Fördergeld gibt es für Photovoltaik und mittlere Wasserkraft, bei Windkraft ermöglicht das Vorziehen der Fördermittel einen rascheren Ausbau:

  • Die vorgezogenen Mittel für Windkraft aus dem Jahr 2021 in das kommende Jahr 2020 führen zu einer neu installierten Leistung von 624 MW aus bereits genehmigten Projekten.
  • Für Photovoltaik inkl. Speicheranlagen stehen über die nächsten drei Jahre mehr als dopplet so viele Fördermittel als bisher zur Verfügung (jährlich insges. 36 Mio. Euro). Diese werden wie bisher als Investitionszuschuss im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung - gereiht nach Höhe des Eigenverbrauchs - vergeben.
  • Neue Wasserkraftwerke zwischen 10 und 20 MW erhalten zusätzlich 30 Mio. Euro an Investitionsförderung, die Zuschusshöhe und das maximale Fördervolumen pro Projekt wurden merkbar erhöht.
  • Biomasse- und Biogasanlagen können - nach Auslaufen der ersten 13-jährigen Förderperiode - mit einem zeitlich begrenzten Nachfolgetarif rechnen.
  • Neue Kontingentberechnungen bei der Förderzuteilung für Windkraft, Biomasse und Kleinwasserkraft bewirken, dass mit gleichbleibenden Fördermitteln mehr Anlagen als bisher unterstützt werden können.

In den Klimaschutzzielen der Bundesregierung wurde festgelegt, dass bis zum Jahr 2030 100% des Strombedarfs in Österreich aus erneuerbaren Quellen bereitzustellen stellen ist (aktuell: 73%). Dafür sind in den nächsten Jahren deutlich mehr Ausbaumaßnahmen erforderlich als der jetzt beschlossene Rahmen ermöglicht. Ebenso wird rasch eine neue rechtliche Grundlage zum Ökostromausbau zu erstellen sein (Erneuerbare Energie Ausbaugesetz).