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Corona-Krise: Welche Mobilität noch möglich ist

Die perönliche Alltagsmobilität muss in der Corona-Krise auf ein Minimum reduziert werden. Manche Wege sind dennoch erforderlich. Diese können weiterhin mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Rad durchgeführt werden, falls kein PKW verfügbar ist. Radwerkstätten dürfen geöffnet bleiben.

Die Bevölkerung wird von der Bundesregierung ersucht, ihre sozialen Kontakte zu reduzieren. Es sollen nur jene direkten Kontakte gepflegt werden, die unbedingt notwendig sind und ansonsten Telefon oder andere technische Möglichkeiten genutzt werden.

Persönliche Mobilität: Was ist weiterhin möglich?
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (25.03.2020)

  • Berufliche Tätigkeit, die nicht im Home Office erledigt werden kann, wobei ein Abstand zwischen einzelnen MitarbeiterInnen von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren).
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
  • Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt. Sportplätze dürfen nicht betreten werden!

Öffentlicher Verkehr im Bundesland Salzburg:
Salzburger Verkehrsverbund (25.03.2020)

  • Bahnverkehr: Die S-Bahnen S2 und S3 werden im Stundentakt geführt. Die REX-Verbindung nach Braunau wird im 2-Stundentakt verkehren. Nach Saalfelden wird ebenso ein REX im 2-Stundentakt geführt.
  • Busverkehr im Zentralraum Salzburg (Flachgau, Stadt Salzburg, Tennengau) und Pinzgauer Lokalbahn: Es gilt an allen Werktagen der Samstagsfahrplan.
  • Busverkehr Innergebirg (Pongau, Pinzgau, Lungau): Es gilt der Ferienfahrplan, keine Schibusverkehre.
  • Salzburger Lokalbahn: Es gilt der Sonntagsfahrplan.

Der Ticketverkauf in den Bussen wurde eingestellt, Tickets können Online, bei Autoamten oder Trafiken (Stadtverkehr Salzburg) erworben werden.

Carsharing:

Auch weiterhin ist die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen gewünscht und zulässig. Die professionellen Carsharing-Anbieter (bspw. Rail & Drive der ÖBB) und auch einzelne Gemeinden, die e-Carsharing anbieten (bspw. Gemeinde Anif) weisen ausdrücklich darauf hin.

Radfahren:

  • Dringend erforderliche Wege (Arbeitswege, Besorgungen, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, usw.) können weiterhin mit dem Rad durchgeführt werden.
  • Von mehrstündigen Einzelfahrten mit dem Fahrrad (Rennradtouren, Mountainbike-Touren) wird abgeraten (Sportministerium und ORV - Österreichischer Radsportverband, 19.03.2020). Bei Unfällen soll das medizinische Notfallpersonal nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden müssen.
  • Spazierfahrten mit Rad sind zulässig (alleine oder gemeinsam mit Personen, die im Haushaltsverband wohnen).
  • Radwerkstätten dürfen weiterhin geöffnet bleiben, für erforderliche Reparaturen (Quelle: Mobilitätsagentur Wien, 20.03.2020). Telefonische Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist anzuraten, es gilt ein Betretungsverbot der Werkstätten, Fahrradübergabe mit Distanz.

Zu Fuß gehen: Oft die gesündeste Variate, wenn man in der Gemeinde oder im Stadtteil Dinge erledigen kann. Sport und Bewegung stärken das Immunsystem und leisten einen Beitrag für das innere Gleichgewicht. Bitte Abstand halten!