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Vorrang für Radverkehr bei Infrastrutkur-Ausbau

Das Bundesministerium für Klimaschutz und Verkehr setzt einen Förderschwerpunkt auf den Ausbau des Radverkehrs. Gemeinden und Betriebe werden unterstützt, wenn sie die Infrastruktur verbessern und die klimafreundliche Mobilität insgesamt stärken.

Der Fördertopf des Programms klimaaktiv mobil ist seit Anfang Juli 2020 neu gefüllt. Bundesmittel werden in den Radwegeausbau sowie in begleitende Maßnahmen investiert. Dazu zählen alle Initiativen, die Beschäftigte oder Bürgern einer Gemeinde den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern, wie bspw. hochwertige Radabstellanlagen beim Wohnen oder am Arbeitsplatz, ein Fahrrad als Ersatz für den Dienstwagen ("Jobrad") oder auch benutzerfreundlicher Fahrradverleih in größeren Städten.

Neu gefördert werden sog. Radschnellwege, die Kernstädte mit dem Umland möglichst direkt und kreuzungsfrei verbinden. Beispiele dafür finden sich in Kopenhagen, Amsterdam oder auch in deutschen Ballungsräumen.

Teil des Aktionsprogramms klimaaktiv mobil sind auch betriebliche e-Fahrzeuge sowie der Ausbau der E-Ladestellen, sowohl im öffentlichen Raum als auch bei Wohngebäuden, Betrieben oder Geschäftslokalen.

Eingereicht zur Förderung werden die Maßnahmen nach Abschluss bis spätetens 21.02.2021. Größere Initiativen oder Radwegeausbauten sind vor Start zu beantragen. Im ländlichen Raum (Gemeinden < 30.000 Einwohner) werden Maßnahmen mit bis zu 50 % unterstützt. Ausführliche Beratung dazu erfolgt über Mobilitätsmanagement für Regionen, Städte und Gemeinden.

Übersicht: Förderungen für Radverkehrsprojekte in ländlichen Gemeinden und Regionen

Leitfaden klimaaktiv mobil - Radverkehr und Mobilitätsmanagement (Juli 2020)