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Bundesgesetz schafft Rahmen für Ausbau der Erneuerbaren Energie

Am 7. Juli 2021 beschloss der Nationalrat das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) sowie ein breites Bündel an weiteren Anpassungen im Energierecht. Damit wurde eine wirtschaftliche Grundlage für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen geschaffen.

Mit Marktprämien werden Photovoltaikanlagen, Windenergie sowie die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Biomasse oder Biogas in einem größeren Ausmaß unterstützt. Projekte mit längeren Refinanzierungszeiträumen erhalten damit eine stabile Basis durch Stromeinspeisung ins Netz. Die Vergabe der Prämien erfolgt in einem Ausschreibungsverfahren und entspricht damit dem EU-Beihilfenrecht. Investitionszuschüsse gibt es weiterhin für Kleinwasserkraft, kleinere Biomasse-KWK sowie kleinere oder mittelgroße Photovoltaikanlagen. Diese werden ebenfalls vorwiegend im Wettbewerb zugeteilt, die Reihung der geförderten Projekte erfolgt nach Höhe des beantragten Zuschussbedarfs.

Am Ende soll es mit diesem Bundesgesetz gelingen, die Stromerzeung aus erneuerbaren Quellen um 50 Prozent zu steigern, um bis zum Jahr 2030 den gesamten heimischen Strombedarf damit abzudecken. Nun gilt es, geeignete Standorte für tragfähige Projekte mit sonstigen Interessen in Einklang zu bringen. Nachvollziehbare Kriterien im Bau- und Raumordnungsrecht werden dafür erforderlich sein, ebenso die Diskussion in den Gemeinden über Energieziele und deren lokale Umsetzung.

EAG - Zusammenfassung inkl. Anpassungen im Beschlusstext (Stand 08.07.2021)

Mit den Erneuerbaren Energiegemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften entsteht ein neues Format für gemeinschaftliche Stromerzeugung und -vermarktung auf regionaler Ebene. Durch reduzierte Netzgebühren und Wegfall von Abgaben innerhalb einer Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaft kann sich das eine oder andere Ökostromprojekt rascher amortisieren. Auch für Gemeinden mit eigener Stromerzeugung, wie bspw. PV-Anlagen auf Gemeindegebäuden, entsteht damit ein brauchbares Modell. Im Bundesland Salzburg werden dafür vom SIR bereits jetzt Erstinformationen und Beratungen im Auftrag des Landes durchgeführt. Weitere Informationen sind für Herbst 2021 vorgesehen.