Landesraumordnung setzt Rahmen für Nutzung von Wind- und Solarenergie
Seit Ende November 2021 liegt ein Entwurf zum Salzburger Landesentwicklungsprogramm zur Stellungnahme auf. Gemeinden erhalten damit eine Leitlinie für Wohnbau, gewerbliche Entwicklung und räumliche Energienutzung. Bevorzugte Standorte für Windenergie und großflächige Photovoltaik-Anlagen sind Teil der geplanten Verordnung.
Neu in der Raumordnung ist das deklarierte Landesinteresse an einem raschen Ausbau der Windenergienutzung: Insgesamt sind - nach dem Entwurf - elf vorgeprüfte "Vorrangzonen" in allen Salzburger Bezirken festgelegt, wo zukünftigen Projektentwicklern das Genehmigungsverfahren erleichtert wird. Eine Anpassung im REK (Räumlichen Entwicklungskonzept) ist an diesen Standorten nicht mehr erforderlich, sehr wohl aber eine Flächenwidmung durch die Gemeinde.
Für Photovoltaik-Anlagen in der Fläche gibt es einen Kriterienkatalog inklusive Prioritätenliste: Größere Dächer und sog. "Vorbelastete Flächen" wie Straßenbegleitzonen oder Deponien sind zu bevorzugen. Als Ausschlussgebiete für PV-Anlagen gelten hochwertige Agrarflächen und Schutzzonen, bspw. nach dem Naturschutz- oder Wasserrecht.
Die örtliche Raumordnung erhält Vorgaben für Wohnbau und Betriebsentwicklung: Bei einer neuen Baulandfläche für Wohnen ab einer Fläche 2.000 m2 ist zu überprüfen, ob hier auch "sozialer Wohnbau" möglich ist, ggf. sind 50 Prozent der Fläche dafür zu reservieren. Für neue Gewerbeflächen sind Schwerpunkt-Standorte in einer regionalen Verteilung festgelegt. Generell sollen Orts- und Stadtzentren aufgewertet werden, eine kompakte Siedlungsentwicklung muss Leitlinie sein, Trassen für hochrangige öffentliche Verkehrsachsen sind freizuhalten.
Landesentwicklungsprogramm: Entwurf, Umweltbericht (Stellungnahme bis 25. Jänner 2022 möglich)