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Bund reduziert Förderung für betriebliche e-PKW

Betrieblich genutzte e-PKW hatten bisher den größten Anteil am Zuwachs der Elektromobilität, aufgrund von attraktiven Förderungen und Steueranreizen. Seit März 2022 gibt es deutlich niedrigere Zuschüsse. e-Nutzfahrzeuge werden weiterhin hoch gefördert.

Im Jahr 2021 hatten 14 Prozent aller neu zugelassenen PKW einen rein elektrischen Antrieb, der Trend zur Elektrifizierung im Verkehrssektor geht deutlich nach oben. Als Auslöser für diese Entwicklung gelten die attraktiven Förderungen. Dazu kommt die steuerliche Bevorzugung für betriebliche Fahrzeuge ohne CO2-Emissionen, wenn sie als Dienstfahrzeuge in Verwendung sind.

Der Bund hat nun für neue e-PKW in Betrieben die Förderung auf 1.000 Euro reduziert. Das betrifft auch Fahrzeuganschaffungen von Gemeinden oder Vereinen. Gleich blieb die Fördersituation für Kleinbusse und Nutzfahrzeuge, die oft auch für kommunale Anwendungen in Frage kommen: Mehrsitzige e-Kleinbusse sowie e-Nutzfahrzeuge der Klasse N1, mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen, erhalten weiterhin 10.500 Euro Förderung.

Die Frist zwischen Registrierung zur Förderung und Antragstellung (nach Inbetriebnahme) wurde für alle Fahrzeuge auf 36 Monate verlängert.

Bundes-Förderprogramm für e-Mobilität in Betrieben, Vereinen, Gemeinden, 2022