Neue Bundesförderung für Photovoltaik startet
Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) setzt die Förderung für Photovoltaik auf neue Schienen: Am 21. April startet der erste Fördercall für den Investitionszuschuss. Weitere drei Termine sind bis Ende des Jahres vorgesehen. Im Herbst 2022 folgt zusätzlich die Ausschreibung von Marktprämien für PV-Großanlagen.
Der Investitionszuschuss wird nach vier Größenkategorien vergeben. Für Photovoltaik bis zu 10 kWp gibt es einen Fixzuschuss von 285 Euro (Kategorie A). Für alle Anlagen darüber hinaus wird jeweils nach der angefragten Förderhöhe ein Zuschuss zugesichert, abhängig von der Größe.
Kategorie A (bis 10 kWp): 285 € fix
Kategorie B (> 10 bis 20 kWp): 250 € max.
Kategorie C (> 20 bis 100 kWp): 180 € max.
Kategorie D (> 100 bis 1.000 kWp): 170 € max.
Für innovative Photovoltaik-Lösungen (bspw. gebäudeintegrierte Ausführung, Überdachung von Parkplätzen) gibt es 30 % Zuschlag auf den Standard-Fördersatz. Für Anlagen auf vorher landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Flächen im Grünland ist ein Abschlag von 25 % vom Fördesatz festgelegt.
Speicherförderung (200 € / kWh) kann zusätzlich zum PV-Investitionszuschuss beantragt werden.
Kombination mit weiteren Förderungen: Die Inanspruchnahme von Landes- oder Gemeindeförderungen ist in den Kategorien A, B und C möglich, bis zu einer Gesamt-Fördergrenze von 35 % der Netto-Investitionskosten, bei Privaten bzw. Gemeinden ohne Vorsteuer-abzugsmöglichkeit 40 % der Bruttokosten.
Die Antragstellung zur Förderung muss vor Bestellung der Leistung erfolgen. Die Frist zur Inbetriebnahme für PV-Anlagen bis 100 kWp wurde auf 6 Monate nach Förderzusage festgelegt, eine Verlängerung um 3 Monate ist auf Antrag möglich.
1. Einreichtermin:
Kategorie A: 21.04.2022 (bis 19.5.2022), Förderbudget: 40 Mio. € (First-come-first-serve)
Kategoire B, C, D: 21.04.2022 (bis 02.06.2022), Förderbudget: 60 Mio. € (Reihung nach beantragter Förderhöhe)
Weitere Einreichtermine:
21.06.2022, bis 19.07.2022 (nur Kat. A, B)
23.08.2022, bis 04.10.2022 (alle Kategorien)
18.10.2022, bis 29.11.2022 (alle Kategorien)
Information, Einreichung (OeMAG)
Übergangsbestimmungen für PV-Anlagen mit Registrierung im Förderprogramm "Photovoltaik 2020-2022" (Klima- und Energiefonds), Laufzeit bis 21.01.2023.