Raumordnungsnovelle vereinfacht Planung neuer Ökostrom-Anlagen
Das neue Salzburger Landesentwicklungsprogramm (LEP) ermöglicht in Verbindung mit einer Anpassung im Raumordnungsgesetz einfachere Verfahren für Wind- und Solaranlagen.
Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ab 200 m2 Panelfläche ist seit 1.12.2022 keine eigene Grünland-Widmung erforderlich, wenn das Projekt auf vorbelasteten Flächen errichtet wird. Dazu zählen bspw. versiegelte Parkplätze, Deponien sowie Begleitflächen entlang hochrangiger Straßen, Eisenbahnlinien oder Freileitungen. Diese Eignungszonen können im bestehenden Flächenwidmungsplan im Bauland, auf Verkehrsflächen oder im Grünland ohne öffentliches Verfahren gekennzeichnet werden. Im Grünland ist eine Kennzeichnung im Flächenwidmungsplan verpflichtend, damit größere PV-Anlagen errichtet werden können.
Im LEP sind dafür Abgrenzungs- und Prüfkriterien im Detail aufgelistet. Bestehende Widmungen sowie das Orts- und Landschaftsbild dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, ein Anschluss an das Stromnetz muss technisch möglich sein. Auch im nicht vorbelasteten Grünland, bspw. auf geringwertigen landwirtschaftlichen Flächen, ist eine Kennzeichnung für PV-Eignung möglich, dafür sind noch genauere Bestimmungen in Vorbereitung.
Das Landesentwicklungsprogramm legt auch insgesamt 11 Windvorrangzonen für das Bundesland Salzburg fest, wo aus Sicht der Raumordnung ein Ausbau der Windkraft fachlich geprüft und als grundsätzlich möglich eingestuft wurde. Für diese Zonen ist ein öffentliches Interesse am Ausbau der Windenergie gegeben. Die Flächenwidmung verbleibt im Entscheidungsbereich der Gemeinde.