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Mehr Bundesmittel für kommunale Energie-Investitionen

Das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) 2023 stellt den Gemeinden Bundesmittel für Infrastrukturprojekte in der Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Für Energiemaßnahmen und Sanierungen steigt das einsetzbare Finanzierungsvolumen deutlich an. Zuschüsse von 50 Prozent der  Kosten sind möglich.

Jeder Gemeinde ist eine konkrete Summe an Zweckzuschüssen zugeteilt, in gleichem Ausmaß für den Teil "Energiesparmaßnahmen" sowie für den Teil "Investitionsprojekte". Der Zuschuss kann bis zur Hälfte der Brutto-Projektkosten abdecken. Die Bundesmittel sind keine Förderung, sondern sie werden als Teil der Gemeinde-Eigenmittel eingestuft. Für Energieprojekte sind daher auch zusätzliche Förderungen aus laufenden Programmen des Bundes oder der Länder möglich.

Aus dem Teil "Investitionsprojekte" können - wie bereits beim KIP 2020 -  für Gebäude, technische Anlagen, Geh- und Radwege und sonstige kommunale Infrastruktur finanziert werden. Bei manchen kommunalen Verwaltungs- und Betriebsgebäuden wird ein klimaaktiv-Baustandard in Silber vorausgesetzt. Errichter und Antragsteller können auch Gemeindeverbände oder Projektgemeinschaften mehrerer Gemeinden sein.

Der Teil "Energiemaßnahmen" umfasst zusätzliche Mittel für Heizungsumstellungen, Photovoltaik-Anlagen oder thermische Sanierungen, weiters für Elektromobilität, die Errichtung von neuen Wärmenetzen oder die Umrüstung von Heizwerken auf erneuerbare Energieträger. Damit steigt das verfügbare Finanzierungsvolumen für kommunale Energie-Investitionen deutlich an.

Zuschussfähig sind Projekte, die von 1.1.2023 bis 31.12.2025 begonnen werden. Bis zu 5 % der Mittel aus jedem der beiden Töpfe können an gemeinnützige Organisationen weitergereicht werden, zur Abdeckung von gestiegenen Energiekosten.

Anträge sind bis 31. Dezember 2024 bei der Abwicklungsstelle einzureichen.

Richtlinien, Mittelaufteilung: Bundesministerium für Finanzen

Abwicklungsstelle: Buchhaltungsagentur des Bundes