Kriterien für Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt
Der Strombedarf in Österreich soll ab 2030 über das Jahr gerechnet vollständig durch Produktion aus erneuerbaren Quellen abgedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle tragfähigen Potenziale der Solarenergie zu nutzen. Eine neue Verordnung der Landesraumordnung legt nun die Kriterien für Photovoltaik im Grünland fest.
Der Masterplan Klima und Energie des Landes Salzburg gibt einen Zuwachs von Photovoltaik-Strom von 2020 bis 2030 um 500 GWh pro Jahr vor, wobei diese Erzeugung etwa zu einem Viertel auf geeigneten Freiflächen möglich sein soll. Ob im Grünland eine PV-Anlage zulässig ist, wird seit Anfang November 2023 nach einem verordneten Kriterienkatalog der Landesraumordnung entschieden. Gemeinden berücksichtigen diesen Katalog bei der Kennzeichnung von Photovoltaik-Flächen im Grünland über die Flächenwidmungsplanung.
Maßgeblich ist die Bonität für landwirtschaftliche Produktion: Ertragsreiche Böden sind von einer PV-Nutzung eher auszuschließen. Begünstigend sind Vorbelastungen, wie sie beispielsweise entlang von hochrangigen Straßen oder Eisenbahnen gegeben sind. Angestrebt werden wenige, dafür aber größere Anlagen auf den bestgeeigneten Standorten. Auch eine Kombination von Photovoltaik mit Agrarnutzung am gleichen Grundstück wird im Abwägungsprozess bevorzugt.
Photovoltaik-Kennzeichnungsverordnung (LGBl. 20231024-73)
PV-Kennzeichnungsverordnung, Zusammenfassung Land Salzburg (22.11.2023)