Neue Energie-Förderung für Sportstätten und Rettungsdienste
Anfang Juli 2024 wurde ein neues Förderprogramm des Bundes für energieeffiziente Sportstätten gestartet.
Betreiber von Amateursportanlagen, dazu zählen auch die meisten Gemeinden, können Förderungen für Gebäudesanierung, Heizungserneuerung, Beleuchtung oder energiesparende Kühlsysteme beantragen. Auch die Umstellung von Flutlichtanlagen auf LED-Standard wird unterstützt. Die Antragstellung muss vor Beauftragung der Leistungen erfolgen.
Für Energiesparmaßnahmen bei Gebäuden, die Rettungsorganisationen zur Verfügung stehen, sowie bei Senioren- und Pflegeheimen können ebenfalls Förderungen beantragt werden. Sind Gemeinden die Gebäudeeigentümer, können sie diese Bundesförderungen mit dem KIP-Programm (Kommunales Investitionsprogramm) kombinieren.