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Neue Förderrichtlinien für PV-Anlagen und Stromspeicher in Salzburg

Im Land Salzburg gelten seit Februar 2025 neue Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Ab einer Mindestgröße von 5 kWp werden für alle Antragsteller fixe Pauschalsummen als Förderung gewährt.

Bei der Errichtung von PV-Anlagen gibt es für Private, Betriebe und Gemeinden gleichermaßen eine Pauschalsumme von 1.000 Euro, unabhängig von der Leistung der neu errichteten Anlage, allerdings braucht es eine Mindestleistung von 5 kWp. Für kleinere Anlagen sind bis Mitte Februar Übergangsbestimmungen vorgesehen. Die Kombination mit weiteren Förderungen des Bundes und der Standortgemeinde ist möglich. Die Einreichung zur Förderung erfolgt im Nachhinein. Anlagen auf neu errichteten Gebäuden werden nicht gefördert, frühestens ein Jahr nach Bauvollendungsanzeige kann ein Antrag gestellt werden.

Neu ist die Förderung von Stromspeicheranlagen mit einer Pauschalsumme von 1.000 Euro. Sie wird ab einer Kapazität von 5 kWh bei Errichtung, Nachrüstung oder Erweiterung eines Speichers gewährt. Wurde bereits davor eine Förderung vom Land Salzburg für eine Speicheranlage bezogen, so muss diese Anschaffung mindestens sieben Jahre zurückliegen, bevor ein weiterer Antrag zulässig ist.

Förderrichtlinie „Photovoltaik und Stromspeicher" für Nicht-Private (Gemeinden, Vereine, Betriebe, Landwirte)

Förderrichtlinie „Photovoltaik und Stromspeicher" für Private