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Neue Förderrichtlinien für PV-Anlagen und Stromspeicher in Salzburg

Im Land Salzburg gelten seit Februar 2025 neue Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Ab einer Mindestgröße von 5 kWp werden für alle Antragsteller fixe Pauschalsummen als Förderung gewährt. Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2025 gültig.

Bei der Errichtung von PV-Anlagen gibt es für Private, Betriebe und Gemeinden gleichermaßen eine Pauschalsumme von 1.000 Euro, unabhängig von der Leistung der neu errichteten Anlage. Es gilt eine Mindestleistung von 5 kWp. Die Kombination mit weiteren Förderungen des Bundes und der Standortgemeinde ist möglich. Die Einreichung zur Förderung erfolgt im Nachhinein. Anlagen auf neu errichteten Gebäuden werden nicht gefördert, frühestens ein Jahr nach Bauvollendungsanzeige kann ein Antrag gestellt werden.

Für Stromspeicheranlagen gibt es eine Pauschalförderung in der Höhe von 1.000 Euro. Sie wird ab einer Kapazität von 5 kWh bei Errichtung, Nachrüstung oder Erweiterung eines Speichers gewährt. Wurde bereits davor eine Förderung vom Land Salzburg für eine Speicheranlage bezogen, so muss diese Anschaffung mindestens sieben Jahre zurückliegen, bevor ein weiterer Antrag zulässig ist.

Diese Förderung ist bis Ende Dezember 2025 verfügbar. Projekte müssen bis zu diesem Zeitpunkt vollständig errichtet, abgerechnet und zur Förderung eingereicht sein.

Förderrichtlinie Land Salzburg „Photovoltaik und Stromspeicher", Stand Juli 2025