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Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Strommarkt wird neu aufgestellt

Mit dem Beschluss des Elektrizitäts­wirtschaftsgesetzes (ElWG) im Nationalrat beginnt eine Phase wichtiger Änderungen für Haushalte, Gemeinden, Unternehmen und Energiegemeinschaften. Die neuen Rahmenbedingungen bringen mehr Rechte für Kundinnen und Kunden, die aktiv am Strommarkt als Erzeuger teilnehmen wollen. 

Vorgesehen sind dynamische Tarife bei Stromlieferungen und Netzdienstleistungen, mehr Flexibilität bei den vorhandenen Netzanschlusskapazitäten und neue Regeln für Erzeugungsanlagen und Speicher. Durch die Einführung sogenannter Peer-to-Peer Modelle wird der Austausch von Strom ohne Gründung einer eigenen Rechtsperson möglich. Auch die Selbstversorgung aus Eigenanlagen für Gebäude auf verschiedenen Standorten wird erleichtert.

Bei PV-Anlagen ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Einspeiser: Dieser Beitrag ist ab Jänner 2027 von Einspeisenden pro Zählpunkt zu entrichten. Für Anlagen bis zu 20 kW netzwirksamer Leistung entfällt der Beitrag. Bei größeren Anlagen wird ein fixer Beitrag von 0,05 Cent pro eingespeister kWh verrechnet. Davon ausgenommen sind Energiespeicher, die systemdienlich betrieben werden.
  • Spitzenkappung bei neuen PV-Anlagen ab netzwirksamer Leistung von 7 kW: Die Einspeiseleistung kann vom Netzbetreiber bei Netzüberlastungen auf bis zu 70 % der Modulleistung begrenzt werden. Das reduziert die Einspeisung in den wenigen Stunden mit besonders hoher Stromproduktion und entlastet so das Stromnetz. Weitere Information (PV Austria)
  • Netzanschlussgebühren: Die Gebühren für den Anschluss neuer Erzeugungsanlagen werden allgemein erhöht. Kleine Anlagen bis 15 kW netzwirksamer Leistung sind von den Anschlusskosten befreit.