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Bundesförderung für Photovoltaik und Speicher

Der Bund vergibt im Jahr 2026 Förderungen für Photovoltaik in drei Ausschreibungsrunden. Batteriespeicher werden ebenfalls gefördert, aber nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage. Die Landesförderung ist seit Jahresbeginn ausgesetzt.

Der erste Fördercall startet am 23. April, 17:00 Uhr. PV-Anlagen bis 10 kWp werden mit 150 Euro pro kWp gefördert, Anlagen bis 20 kWp mit 140 Euro pro kWp. Die Förderungen werden im First-Come-First-Serve Prinzip zugeteilt. Zwei weitere Fördercalls sind Ende Juni und im Oktober geplant. Anlagen, die bereits in Bestellung sind oder installiert wurden, sind auch förderbar, jedoch nur vor Inbetriebnahme.

Für größere Anlagen werden Investitionszuschüsse im umgekehrten Bieterverfahren vergeben: Maximal 140 Euro pro kWp (für Anlagen größer als 20 kWp) bzw. max. 130 Euro pro kWp (für Anlagen größer als 100 kWp) können beantragt werden. Anträge mit geringerem Förderbedarf sind in diesen Kategorien bei der Mittelzuteilung bevorzugt.

Für Batteriespeicher gibt es eine Förderung in der Höhe von 150 Euro pro kWh, wenn sie gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem Speicher oder die Erweiterung eines Speichers ist nicht förderbar. Die Mindestkapazität beträgt 0,5 kWh pro kWp Modulleistung.

Insgesamt 60 Mio. Euro Förderbudget für Photovoltaik und Speicher stehen zur Verfügung. Die Landesförderung für Photovoltaik und Speicher wurde mit Beginn des Jahres 2026 ausgesetzt. Zuschüsse für PV-Anlagen gibt es auch weiterhin in einigen Salzburger Gemeinden.

Weitere Information zur Förderung (PV Austria)

Antragstellung (EAG-Abwicklungsstelle)