Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie kommt
Das Europäisches Parlament und der Europäische Rat haben sich auf eine Novellierung der Gebäuderichtlinie geeinigt. Die Einigung wird zu strengeren Bauvorschriften und Anforderungen an die Gesamt-energieeffizienz von Gebäuden in der gesamten EU führen.
Wichtige Neuerungen sind:
- Alle Neubauten müssen ab 2020 „nahezu energieautark“ sein; durch entsprechend hohe Energieeffizienzstandards und Einsatz dezentraler erneuerbare Energieträger. Für öffentliche Gebäude soll dieses Ziel bereits ab 2018 gelten (Vorbildfunktion!).
- Die Grenze für öffentliche Gebäude, ab der ein Energieausweis auszustellen und auszuhängen ist, wird von 1.000 m² auf 500 m² herabgesetzt.
- Energieeffizienz-Indikatoren sind in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen anzugeben.