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Energieförderung in Salzburg: Fotovoltaik aufgewertet

Seit 1. März 2013 gelten im Land Salzburg neue Richtlinien für die Förderung von Heizanlagen und Warmwasserbrereitung auf Basis erneuerbarer Energieträger. Dazu zählen Biomasse-Zentralheizungen (Pellets, Stückgut, Hackgut), solarthermische Anlagen, Anschluss an Biomasse-Nahwärmenetze oder Biomasse-Mirkonetze sowie Wärmepumpen. Auch die Fotovotaik-Förderung wurde erweitert.

Förderausmaß und Qualitätsanforderungen blieben im Wesentlichen gleich wie bisher. Neu ist eine deutliche Ausweitung der Fördersumme bei Wärmepumpen, wenn gleichzeitig auch eine Fotovoltaik-Anlage errichtet wird. Die Förderungen für Heizanlagen können mit der aktuellen Bundesaktion "Sanierungsoffensive 2013" sowie mit Gemeindeförderungen kombiniert werden. Ausgeschlossen ist eine Kombination mit geförderten Darlehen nach Richtlinien der Wohnbauförderung.

Neue Fotovoltaik-Förderung

Der Umfang der Förderung wurde auf 3 kWp erweitert, wobei die Gesamtanlage auch größer sein kann. Bei optimaler Ertagssituation werden bis zu 40% der Investitionskosten gefördert, mit einer max. Kostenobergrenze von EUR 2.000,- pro kWp. Die automatisierte Übertragung der Ertragsdaten über Internet, die als Förderbedingung festgelegt ist, wird zusätzlich mit EUR 200,- unterstützt.

Diese Förderaktion läuft zeitlich begrenzt bis Ende 2013. Ausgeschlossen sind Fotovoltaik-Vorhaben, die bereits über die Wärmepumpen-Förderung des Landes oder über bundesweite Förderungen (z.B. Klima- und Energiefonds, KPC, geföderte Einspeistarife der OeMAG) unterstützt werden.

Alle weiteren Informationen und Details erhalten Sie bei der Energieberatung Salzburg unter 0662 8042-3151 oder unter energie.aktiv

Übersicht (Folder)

Richtlinie zur Fotovoltaik-Förderung (Version 25.06.2013)

Weitere Richtlinien

Checkliste zur Fördereinreichung