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klima:aktiv fördert Mobilitätsmaßnahmen in Gemeinden

Seit Anfang März 2013 sind die Richtlinien des klima:aktiv mobil Förderprogramms neu aufgelegt. Wie bisher wird eine breite Palette von kommunalen Mobilitätsmaßnahmen gefördert. Eine Erleichterung im Ablauf bringt die Online-Einreichung, neu sind Pauschlaförderungen für Besuchermobilität und Schnuppertickets. 

E-Biking; Bild: Theatersommer Haag

Die Grundprinzipien der Förderung blieben gleich:

  • Einreichung vor Umsetzung der Maßnahme (ausgenommen E-Bikes und andere Fahrzeuge mit alternativem Antrieb < 3,5 t Gewicht), Abrechnung nach Projektabschluss
  • Tatsächlicher Fördersatz ist in den meisten Fällen abhängig von den eingesparten CO2-Tonnen - diese sind in einem Mobilitätskonzept darzustellen.
  • Pauschaliert gefördert werden Fuhrpark-Anschaffungen mit alternativen Antrieben.

Neu ab 2013:

  • Online-Einreichung für alle Förderanträge
  • Die Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen und gemeindeübergreifende Aktivitäten erhalten höhere Fördersätze, ist daher zu empfehlen!
  • Förderung von Elektrofahrzeugen mit Reichweitenverlängerung (Range Extender) und von E-Bussen
  • Attraktive Pauschal-Fördersätze für Besuchermobilität bei Veranstaltungen sowie für Schnuppertickets (bis zu 50% der Kosten, wenn Gemeinden einreichen)
  • Sanierung Fahrradparken: Pauschal-Förderung für überdachte Radabstellanlagen bei bestehenden Gebäuden und Objekten (nicht im öffentlichen Straßenraum).

Zur Vorbereitung der Einreichung ist eine Unterstützung über "klima:aktiv mobil Programmstellen" jedenfalls zu empfehlen. Diese erstellen kostenlos das verpflichtende Mobiltätskonzept und beraten zum Förderablauf. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist anzuraten, v.a. wenn Maßnahmen schon fertig geplant sind und daher möglichst rasch zur Fördereinreichung gebracht werden sollen (vor Projektstart!) : 

klima:aktiv mobil für Städte, Gemeinden und Regionen (z.B. für Radverkehr, Schnuppertickets, Bürgerbusse, Bewusstseinsarbeit)

klima:aktiv mobil für Freizeit und Tourismus (z.B. für Besuchermobilität bei Veranstaltungen)

E-Fahrzeug

Die Pauschalförderung für "Fahrzeuge mit alternativen Antrieb" sowie für "Sanierung Fahrradparken" ist auch ohne Begleitung durch die klima:aktiv-Fachberater leicht durchführbar, Einreichung erfolgt nach Anschaffung gegen Rechnungsbeleg.
Information und online-Einreichung über folgende Portale der KPC: