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Bundesförderung Fotovoltaikanlagen 2014 auch für Gemeinden

Auch im Jahr 2014 fördert der Klima- und Energiefonds die Errichtung von kleineren Fotovoltaikanlagen bis 5 kWp. Neu ist im Vergleich zum letzten Jahr, dass neben Privathaushalten auch Vereine, Betriebe oder Gemeinden Zugang zu dieser Förderung erhalten.

Was wird gefördert:

  • neu installierte Fotovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb
  • max. 5 kWp , es gibt aber keine Beschränkung hinsichtlich der Anlagengröße
  • Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden.
  • Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.

Wie hoch wird gefördert:

  • Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrags nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.
  • 275 € pro kWp für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen
  • 375 € pro kWp für gebäudeintegrierte Fotovoltaikanlagen

Kombinantion mit anderen Förderangeboten:

  • Eine Kombinantion mit anderen Förderungen (Investitionszuschuss oder geförderte Einspeisetarife) auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene ist nicht zulässig. Über die Zählpunktdaten wird diese Voraussetzung kontrolliert!
    Hinweis: Das Land Salzburg hat für 2014 ebenfalls eine aktuelle PV-Förderaktion gestartet.
  • Ausnahme: Für den nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistungsumfang, z.B. bei Anlagen größer als 5 kWp, kann um eine Förderung der Bundesländer oder Gemeinden angesucht werden.

Weitere Informationen und Auskünfte: