Bundesförderung Fotovoltaikanlagen 2014 auch für Gemeinden
Auch im Jahr 2014 fördert der Klima- und Energiefonds die Errichtung von kleineren Fotovoltaikanlagen bis 5 kWp. Neu ist im Vergleich zum letzten Jahr, dass neben Privathaushalten auch Vereine, Betriebe oder Gemeinden Zugang zu dieser Förderung erhalten.
Was wird gefördert:
- neu installierte Fotovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb
- max. 5 kWp , es gibt aber keine Beschränkung hinsichtlich der Anlagengröße
- Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden.
- Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
Wie hoch wird gefördert:
- Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrags nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.
- 275 € pro kWp für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen
- 375 € pro kWp für gebäudeintegrierte Fotovoltaikanlagen
Kombinantion mit anderen Förderangeboten:
- Eine Kombinantion mit anderen Förderungen (Investitionszuschuss oder geförderte Einspeisetarife) auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene ist nicht zulässig. Über die Zählpunktdaten wird diese Voraussetzung kontrolliert!
Hinweis: Das Land Salzburg hat für 2014 ebenfalls eine aktuelle PV-Förderaktion gestartet. - Ausnahme: Für den nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistungsumfang, z.B. bei Anlagen größer als 5 kWp, kann um eine Förderung der Bundesländer oder Gemeinden angesucht werden.
Weitere Informationen und Auskünfte:
- Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting, Tel.: 01/316 31-730, E-Mail: pv@kommunalkredit.at
- Informationsplattform des Klima- und Energiefonds
- Download des Leitfadens zur Förderaktion