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Finanzabgabe auf Fotovoltaik im Eigenverbrauch

Seit 1. März gilt der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen, der die Besteuerung für selbst erzeugten und selber verbrauchten Strom regelt (Elektrizitätsabgabe).

Eine Abgabenpflicht besteht demnach für den Eigenverbrauch von Solarstrom pro Kilowattstunde (kWh) mit 0,015 Euro, wenn jährlich mehr als 5.000 kWh im Eigenverbrauch genutzt werden.

Mit diesem Erlass wird bekannt gegeben, wie die Finanzbehörden den Vollzug der gesetzlich bereits seit längerer Zeit bestehenden Abgabenpflicht ab jetzt handhaben (auch Fragen der Körperschafts- und Umsatzsteuerpflicht werden damit klargestellt). Betroffen sind nur Fotovoltaik-Anlagen, die nach dem 28.02.2014 erstmalig in Betrieb genommen werden und der Kaufvertragsabschluss nach diesem Datum erfolgt.

Leider ist diese Abgabe eine weitere, wenn auch nicht die entscheidende wirtschaftliche Hürde, die Gemeinden zu meistern haben, wenn sie an die Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage denken, die vorwiegend auf Eigenverbrauch ausgerichtet sein soll.

Der Druck von Interessensvertretungen und Organisationen, die sich für eine Wende hin zu mehr Erneuerbarer Energie in Österreich einsetzen, ist groß, um eine Änderung oder Abschaffung herbeizuführen ("Sonnenstrom-Petition" PV-Austria).

Eine nicht unbedeutende politische Ebene wurde ebenfalls bereits aktiv: Die Landesenergiereferenten aller neun Bundesländer haben sich - auf Anregung von Landesrat Dr. Josef Schwaiger - bei ihrem Treffen am 7. April 2014 gegen diese neue Steuer ausgesprochen (Salzburger Landeskorrespondenz).

Wir hoffen, dass sich in dieser Frage die Stimmen der Vernunft durchsetzen: Der Verbrauch des selbst erzeugten Solarstroms vor Ort bringt einen mehrfachen energiewirtschaftlichen Vorteil, u.a. auch für Netzbetreiber. Er sollte daher nicht durch Abgabenpflicht behindert werden.