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Neue Vorgaben für den Energieausweis in Salzburg: e5-Infoblatt

Der Energieausweis ist das wichtigste Planungs- und Dokumentationsinstrument zu Energieoptimierung eines Gebäudes. Seit Herbst 2014 gelten für das Bundesland Salzburg neue Bestimmungen für Vorlage und Form des Ausweises. Ein aktuelles e5-Infoblatt gibt Antworten auf die wesentlichen Fragen.

Mit der Novellierung der Bautechnik-Verordnung Energie und des Baupolizeigesetzes traten u.a. folgende Änderungen in Kraft:

  • Inhalt und Form der neuen Energieausweise richten sich ab jetzt auch im Bundesland Salzburg nach der österreichweit gültigen OIB-Richtlinie 6 (z.B. Energiekennzahlen in der Farbskala auf der ersten Seite).
  • Der Energieausweis ist vom Bauwerber bereits beim Baubewilligungsansuchen als Teil der "Pläne und technischen Beschreibungen" vorzulegen.
  • Auch bei größeren Renovierungen (wenn mehr als 25% der thermischen Gebäudehülle betroffen sind) ist ein Energieausweis bei der Baubehörde einzureichen.
  • Die Landesregierung wird die bestehende Plattform ZEUS zu einem zentralen Kontroll- und Qualitätssicherungssystem für Energieausweise ausbauen. Nur wenn ein Ausweis dort hochgeladen und überpüft wurde, ist er formell gültig.

 Grafik Energieausweis

e5-Infoblatt "Energieausweis"
Die wichtigsten Fakten zum Energieausweis sind in einem neuen e5-Infoblatt auf zwei Seiten kompakt zusammengefasst, u.a. für eine Erstinformation an Bauwerber durch die Gemeinden einsetzbar.

Gesetzliche Grundlagen:

Bautechnikverordnung-Energie 2014, LGBl Nr. 59/2014

Novelle zum Baupolizeigesetz 2014, LGBL Nr. 76/2014

Weitere Informationen: Energieberatung Salzburg