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Baurechtsnovelle etabliert neue Energiestandards für Gebäude

Seit Anfang Juli 2016 sind die Novellierung des Bautechnikgesetzes sowie die neue Salzburger Bautechnikverordnung in Kraft. Damit gelten österreichweit abgestimmte Richtlinien im Bauwesen (OIB-Richtlinien) auch in unserem Bundesland. Ein vereinfachter Indikator definiert den zulässigen Energieeinsatz für Wärme in Gebäuden. Auch Mindestvorgaben für die Anzahl von Radabstellplätzen bei Gebäuden sind nun gültig - ein wichtiger Schritt für Chancengleichheit in der Mobilität!

Basis für die Novelle ist die "OIB-Richtlinie für Energieeinsparung und Wärmeschutz" aus dem Jahr 2015. Für die Energiebewertung der Gebäude gibt es im Bundesland Salzburg jedoch eine eigene Berechnungsmethode. Die Baubehörden haben demnach die Einhaltung der Maximalwerte für Gesamtenergieeffizienz bei Neubau und Sanierung über folgende Indikatoren zu prüfen:

  • Begrenzung der Wärmeverluste (LEK-T-Werte)
  • Begrenzung des Primärenergiebedarfs und der CO2-Emissionen für Wärmeerzeugung (Pi-Werte)

Die Berechnung und Prüfung erfolgt automatisiert über den Energieausweis, der auf der ZEUS-Plattform des Landes hochzuladen ist. Die zulässigen Werte werden bis 2021 schrittweise angepasst, sodass bis dorthin die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie - Niedrigstenergiebauweise für alle Gebäude - umgesetzt sein werden. Die Salzburger Bautechnikverordnung 2016 übernimmt auch andere, österreichweit abgestimmte OIB-Richtlinien (Mechanische Festigkeit, Brandschutz, Hygiene, Barrierefreiheit sowie Schallschutz). Gültig sind diese am 1.7.2016, die Energievorgaben erst am 1.9.2016.

Neu gegenüber der alten Bautechnikverordnung-Energie aus dem Jahr 2014 ist, dass "Exportenergie" großzügig gegengerechnet wird, z.B. Strom aus Photovoltaikanlagen, eingespeist in das Stromnetz. Diese Gutschriftmethode ermöglicht es, dass die Wärmeerzeugung auch über weniger effiziente Luft-Wärmepumpen, in manchen Fällen auch über fossile Gaskessel erfolgen kann, vorausgesetzt, eine großflächige PV-Anlage am Gebäude kompensiert diesen suboptimalen Energieeinsatz für Heizung und Warmwassererzeugung. 

Spannende Optionen eröffnen sich bei wohnbaugeförderten Objekten: Dort werden auch Beteiligungen an PV-Gemeinschaftenanlagen im Umfeld anerkannt, um Mindestwerte bei der Gesamt-Energiebilanzierung einzuhalten.

Rechtsgrundlagen:

Salzburger Bautechnikverordnung 2016

OIB-Richtlinie 2015 für Energieeinsparung und Wärmeschutz

Richtlinie Energieeffizienz 2015 (als Vorgabe für Wohnbauförderung)

Weitere Informationen:
Land Salzburg, Abt. Energiewirtschaft und -beratung, DDI Franz Mair, e-mail: franz.mair@salzburg.gv.at

Im Herbst 2016 ist ein e5-Seminar zu den neuen Energievorgaben im Salzburger Baurecht geplant!