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Sanierungsscheck 2017: Bund fördert erneut die thermische Sanierung

Die Förderungsaktion des Bundes für die thermische Sanierung von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden startete am 3. März 2017. Die Förderungskriterien 2017 bieten einen verstärkten Anreiz für qualitativ hochwertige Sanierungen und den Einsatz von neuen, innovativen Technologien.

Bei Einfamilienhäusern gibt heuer erstmals es eine Förderung "Mustersanierungen" im Umfang von bis zu 8.000 Euro. Nach der Sanierung muss in diesem Fall ein Heizwärmebedarf von maximal 40 kWh pro m2/Jahr erreicht werden. Die Beheizung muss zu mindestens 80 Prozent durch erneuerbare Energieträger erfolgen. Vorgesehen sind zudem mindestens zwei Zusatz-Maßnahmen wie die Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen oder E-Ladestation für Elektrofahrzeuge. Die gute Standardförderung wird mit bis zu 5.000 EUR gefördert, Teilsanierungen erhalten EUR 3.000 Fördergeld.

Bei betrieblichen Objekten erfolgt die Förderung einer umfassenden Sanierung in Abhängigkeit von der Reduktion des Heizwärmebedarfs. Neu ist seit 2017, dass auch die Förderung von Einzelmaßnahmen bei betrieblichen Gebäuden möglich ist.

Eine Kombination mit der Landes-Sanierungsförderung aus dem Wohnbauressort sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen, aber auch mit allfälligen Gemeindeförderungen ist möglich.

Informationsblatt für Einfamilienhäuser 

Informationsblatt für Mehrgeschoßwohnbau

Informationsblatt für betriebliche Gebäude (Umfassende Sanierung)

Informationsblatt für betriebliche Gebäude (Einzelmaßnahmen)