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Entwurf zum neuen Baurecht kündigt Ölkessel-Einbauverbot an

Ein größere Nachbesserung im Salzburger Baurecht wird vorbereitet. Seit 15. März liegt ein Gesetzesentwurf vor, wonach beim Austausch von Ölheizungen ein Ersatz durch alternative Systeme zur Verpflichtung wird. Auch baurechtliche Vorgaben für Elektromobilität sind geplant.

Im Bundesland Salzburg sind noch etwa 45.000 Ölheizungen in Betrieb. Viele davon sind deutlich über zwanzig Jahre alt und stehen demnächst am Ende ihrer technischen Betriebsfähigkeit. Um die politischen Ziele beim Klimaschutz möglichst kosteneffizient zu erreichen, wird es notwendig sein, den Ersatz von alten Ölheizungen durch neuere Ölheizungen weitgehend zu unterbinden.

Geplant ist eine verpflichtende Alternativenprüfung und die Umsetzung "hocheffizienter erneuerbarer Systeme", wenn diese verfügbar sind. Welche Ausnahmen von dieser Vorgabe der Gesetzgeber ermöglichen wird, ist zur Zeit noch offen, eine eigene Verordnung soll diese Frage regeln.

Weitere Neuerungen im Baurecht betreffen die Gebäude-Ausstattung mit Ladeeinrichtungen für e-Mobilität. Ab 10 Stellplätzen sind im Neubau Leerverrohrungen einzuplanen, ab 20 Stellplätzen muss ein Nicht-Wohngebäude mindestens eine Ladestelle anbieten können.

Vorteile für Rad-Infrastruktur sind ebenfalls geplant: Bei Nicht-Wohngebäuden soll ein überdachter Rad-Abstellplatz nicht mehr auf die Baudichte anzurechnen sein, was den Investoren von Bauprojekten diese wichtige Ausstattung für Radfahrer erleichtert. Generell setzt die Gesetzesnovelle Anreize zur Nachverdichtung und für kostengünstiges Wohnen.

Die Begutachtungsfrist läuft  bis 12. April 2021, eine Beschlussfassung noch vor dem Sommer ist angekündigt.

Pressemeldung, LMZ 17.03.2021

Baurechtsnovelle 2021: Begutachtungsentwurf inkl. Erläuterungen