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Fördertarife für Fotovoltaik-Netzeinspeisung ab 2015

Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen auf Gebäuden, die 2015 einen Förderantrag für Netzeinspeisung stellen, können mit einem Tarif von 11,5 cent pro kWh rechnen. Zusätzlich wird ein Investitionszuschuss von 200 EUR pro kWp gewährt.

Ab dem Jahr 2015 werden für eine Fotovoltaik-Neuanlage nur mehr dann geförderte Einspeistarife gewährt, wenn

  • eine Engpassleistung von max. 200 kWp gegeben ist und
  • sie sich auf einem Gebäude befindet.

Höhe des Einspeisetarifs: 11, 5 cent/kWh
Laufzeit des Vertrags: 13 Jahre

Neue Freiflächenanlagen sind ab 2015 von der Tarifförderung für Netzeinspeisung ausgeschlossen.

Oekstrom-Einspeisetarifverordnung (geändert 11. Nov. 2014, konsolidierte Fassung)

Ablauf der Antragstellung:

Online-Anträge auf Förderung von sämtlichen Ökostromanlagen (PV, Biogas, Windkraft, Kleinwasserkraft etc.) können ab 07.01.2015, 17:00 Uhr eingebracht werden. Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des "Tickets" kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden, wobei diese Angaben innerhalb von sieben Tagen abzuschließen sind. Zu beachten ist: Der Förderantrag muss vor Beginn der baulichen Maßnahmen eingereicht werden.

Aktuelle Informationen zum Ablauf der Einreichung (OeMAG)

Alternativen zur OeMAG-Einspeiseförderung:

Falls eine OeMAG-Projekteinreichung aufgrund des großen Andrangs auf geförderte Einspeisetarife nicht erfolgreich ist, so können auch Alternativen zur Finanzierung einer Fotovoltaikanlage auf Gemeindeobjekten in Betracht gezogen werden:

  • Bestmöglicher Eigenverbrauch am eigenen Objekt und Überschusseinspeisung zum Marktpreis
  • Verkauf des produzierten Stroms an alternative Ökostrom-Abnehmer über dem Marktpreis (aktuelle Abnahmetarife lt. PV-Austria-Übersicht)
  • Alternative Investitionsförderung für Fotovoltaik-Anlagen auf Gemeindegebäuden (z.B. GAF-Förderung ab 2015, mögl. Investitionsförderung in Klima- und Energiemodellregionen ab Sommer 2015)